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„Bei Liquiditätshilfen die Genossenschaften nicht vergessen!“ - Unterstützung für Forderung nach Gaspreisdeckel

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Die sozialen Vermieter haben die Schweriner Landesregierung aufgefordert, bei staatlichen Liquiditätsdarlehen und Bürgschaften die Wohnungsgenossenschaften nicht zu vergessen.

„In dem Ergebnispapier zum Energiegipfel für Mecklenburg-Vorpommern ist leider lediglich von kommunalen Unternehmen die Rede“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Allerdings spielen auch die Genossenschaften auf dem Wohnungsmarkt von Mecklenburg-Vorpommern eine große Rolle. Sie und ihre Mieter wurden - wie bei der Altschuldenhilfe der Landesregierung - in der Abschlusserklärung zum Energiegipfel leider wieder vergessen.“

Dem VNW gehören in Mecklenburg-Vorpommern 69 Wohnungsgenossenschaften an. Sie bieten rund 300.000 Menschen ein bezahlbares Zuhause. Viele von ihnen leiden derzeit unter zu niedrigen Heizkostenvorauszahlungen ihrer Mieterinnen und Mieter. Da die Energieversorger das Geld von den Wohnungsunternehmen erhalten, müssen die Vermieter bis zur Anpassung der Vorauszahlung die Differenz ausgleichen.

„Vor allem kleinere Wohnungsunternehmen kann so rasch die Liquidität ausgehen, was ihre Existenz gefährdet“, sagt Andreas Breitner. „Hier kann ein staatlicher Liquiditätsfond helfen, der in Not geratene Wohnungsunternehmen mit Geld unterstützt. Das Ganze würde kaum Kosten verursachen, da die Unternehmen das Geld ja zurückgeben, sobald die Mieterinnen und Mieter ihre Heizkostennachzahlungen geleistet haben.“

Forderung nach Gaspreisdeckel ist richtig

In diesem Zusammenhang begrüßt der VNW-Direktor die in der Gipfel-Erklärung erhobene Forderung, auf Bundesebene die rechtliche Möglichkeit für eine kurzfristige Erhöhung der Heizkostenvorauszahlung zu schaffen. „Bislang sind die Vermieter darauf angewiesen, dass ihre Mieterinnen und Mieter ihre Vorauszahlung freiwillig erhöhen“, sagt Andreas Breitner. „Leider machen das zu wenige.“

Gut und richtig ist es aus Sicht der sozialen Vermieter auch, in Berlin einen Gaspreisdeckel einzufordern. „Wenn das Ausmaß der Einzelförderungen jedes Maß verliert und finanziell durch die Decke geht, dann kann der Bund auch gleich die Differenz zwischen gedeckeltem Preis und dem Marktpreis ausgleichen. Das kommt dem Staat am Ende vielleicht sogar günstiger, denn damit fallen ohne Ende Bürokratie und Einzelfallprüfungen weg. Mit dem Gaspreisdeckel liegt die Landesregierung goldrichtig“, sagt Andreas Breitner.

„Auch die Forderung, die vom Bundeswirtschaftsministerium beschlossene Senkung der KfW-Fördersätze für energieeffizientes Bauen rückgängig zu machen, unterstützen wir“, sagt Andreas Breitner. „Das Berliner Ministerium hat mit seiner Entscheidung dem Klimaschutz und dem bezahlbaren Wohnen einen Bärendienst erwiesen, weil nun deutlich weniger energetisch hochwertige Wohngebäude errichtet werden.“

Selbst erzeugter Mieterstrom muss mehr unterstützt werden

Die von dem Energiegipfel geforderte Umsatzsteuerbefreiung für selbstgenutzten Solarstrom könnte den Weg für eine größere Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik frei machen, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Bislang ist bei unseren Unternehmen die Zurückhaltung groß, weil die Produktion von Solarstrom auf den eigenen Wohngebäuden bürokratisch und mit erheblichen Kosten verbunden ist.“

Sogenannte Balkonkraftwerke und deren Förderung betrachtet der VNW mit Zurückhaltung. „Wir können verstehen, dass die Nutzung von Solarenergie möglichst einfach sein muss“, so Breitner. „Allerdings darf nicht vergessen werden, dass das Anbringen von Solarpanelen am Balkon oder an der Fassade in den meisten Fällen eine bauliche Änderung darstellt und laut Gesetz der Zustimmung des Vermieters bedarf. Außerdem gilt es, den Versicherungsschutz zu klären, da sonst bei einem Unglücksfall auf die Mieter erhebliche finanzielle oder strafrechtliche Folgen zukommen.“

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