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bpa zum dualen Pflegestudium: “Pflegebedürftige können sich schon jetzt nicht mehr die Pflege leisten, die sie brauchen“

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bpa fordert schnelle Entlastung von den Ausbildungskosten

Zur heutigen Fachanhörung zum Referentenentwurf des Pflegestudium-Stärkungsgesetzes (PflStudStG) sagt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Norbert Grote:

„Ein duales Pflegestudium muss vergleichbare Ausbildungsziele und Einsatzfelder in der direkten pflegerischen Versorgung wie die berufliche Pflegausbildung haben. Nur wenn es diese Praxisorientierung gibt, dürfen die Kosten für die Studienangebote über das Umlagesystem nach dem Pflegeberufegesetz getragen werden. Denn nur dann profitieren auch Pflegebedürftige davon, die diese neuen finanziellen Belastungen nach dem aktuellen System tragen müssten. Sie können sich aufgrund der Kostensteigerungen schon jetzt in vielen Fällen nicht mehr die Pflege leisten, die sie brauchen.

In der Pflegereform des Bundesgesundheitsministeriums ist keine nennenswerte Anpassung der Leistungsbeträge geplant. Stattdessen drohen nun höhere Ausbildungskosten durch einen Ausbau der Studienstrukturen, damit können sich die Betroffenen noch weniger Pflege leisten. Die Bundesregierung muss schnell ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und die Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen herausnehmen.

Der Aufbau von Studienkapazitäten darf auf keinen Fall zu Lasten der schon vorhandenen Ausbildungskapazitäten gehen. Schon jetzt fehlen hier tausende Lehrkräfte. Jetzt aber soll es besondere Anreize für das Studium geben. Das wird die Situation in der Ausbildung verschärfen.
Studium und Ausbildung in der Pflege dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

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