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Die Zeit ist reif für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz!

Schwerin | 02. Oktober 2018. Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern (VU) begrüßt, dass die Bundesregierung den ersten Schritt für ein besseres und unbürokratisches Zuwanderungsrecht vollzogen hat. Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und der Sicherung des Fachkräftebedarfs sind wir auch auf qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen:

„Der Wegfall der Beschränkung auf die bisher sehr eng definierten Engpassberufe erlaubt, dass qualifizierte Fachkräfte grundsätzlich in allen Berufen arbeiten können, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung voraussetzen. So können die tatsächlichen Bedarfe am Arbeitsmarkt auch mit Fachkräften aus dem Ausland gedeckt werden. Das ist ein wichtiger Schritt, den wir begrüßen. Richtig ist auch, diesen Fachkräften unter bestimmten Voraussetzungen die Einreise zur Arbeitsplatzsuche zu erlauben. Der grundsätzliche Verzicht auf die sog. Vorrangprüfung ist richtig, um die Verfahren effizienter zu gestalten und insgesamt zu entschlacken.“

„Die geplanten Änderungen beim Anerkennungsverfahren dagegen sind nicht ehrgeizig genug. Es muss grundsätzlich möglich sein, dass  Menschen aus dem Ausland mit einer abgeschlossenen Ausbildung und damit einer vergleichbar guten Qualifikation auch dann eine Arbeit aufnehmen können, wenn diese nicht zu 100 Prozent formal einer deutschen Ausbildung entspricht. Dass bei IT-Fachkräften und bestimmten Engpassberufen ein Arbeitsmarktzugang auch
ohne formalen Abschluss möglich sein soll, lässt immerhin Raum für eine praktikable Ausgestaltung im späteren Gesetzgebungsverfahren.“

Nach wie vor erforderlich ist die Formulierung klarer Kriterien für einen verlässlichen Status von abgelehnten Asylbewerberinnen bzw. -Bewerbern mit Duldung, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind. “

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