• Start
  • Aktuelles
  • Entgelttransparenzgesetz untauglich und realitätsfern

Entgelttransparenzgesetz untauglich und realitätsfern

PRESSEMITTEILUNG Nr. 04/17 - 12.01.2017 Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Entgelttransparenzgesetz untauglich und realitätsfern
  • Schwesigs Vorhaben stiftet viel Unruhe, aber wenig Nutzen
  • Fickinger: Schädliche Folgen möglichst gering halten
  • Völlige Lohngleichheit weder machbar noch hilfreich

Schwerin, 12.01.2017 | Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern (VUMV) hat den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurf für ein Entgelttransparenzgesetz als untauglich und realitätsfern kritisiert. „Wenn die Familienministerin suggeriert, mit ihrem Gesetz die – meist nur geringen und gut erklärbaren – Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen beseitigen zu können, dann ist das pure Augenwischerei. Das Paragraphenwerk wird wenig Nutzen, aber viel Unruhe in den Unternehmen stiften. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssen die schädlichen Auswirkungen so klein wie möglich gehalten werden. Keinesfalls darf über die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Verabredungen hinausgegangen werden“, forderte VUMV-Hauptgeschäftsführer Dr. Nico Fickinger.

Die Wirtschaft teile selbstverständlich das Ziel der Ministerin, Männer und Frauen gleich zu bezahlen, wie es im Übrigen längst vom Grundgesetz und dem Antidiskriminierungsgesetz vorgeschrieben werde. Der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf sei deshalb nicht nur überflüssig, sondern auch der falsche Weg, da er nicht an den Ursachen ansetze, warnte Fickinger. „Um es plastisch zu formulieren: Wenn die Ministerin tatsächlich die Ursachen von Entgeltungleichheit – jenseits des Berufswahlverhaltens – beseitigen wollte, müsste sie Mütter verpflichten, spätestens nach acht Wochen in den Beruf zurückzukehren, und die dafür nötigen Kitaplätze organisieren. Sie müsste Männern Teilzeit verordnen und sie dazu bringen, ihren Dienstwagen gegen flexible Arbeitszeiten einzutauschen. Und sie müsste eine Weiterbildungspflicht für verhandlungsschwache Mitarbeiter einführen, damit diese lernen, sich in Gehaltsverhandlungen durchzusetzen.“ Diese – bewusst überspitzte – Aufzählung zeige, wie untauglich der Versuch und wie vermessen der Anspruch der Großen Koalition sei, die bunte Lebenswirklichkeit in ein gesetzliches Korsett zwingen zu wollen.

„Das Vorhaben entspringt der Gedankenwelt von Staatsdienern, hat aber mit den Spielregeln der freien Wirtschaft wenig zu tun“, rügte Fickinger. So müssten Arbeitgeber zum Beispiel Risikoaufschläge, Bleibeprämien oder Wechselboni zahlen, um qualifizierte Mitarbeiter abzuwerben oder an Bord zu behalten. Auch das könne dazu führen, dass Arbeitnehmer mit gleicher Tätigkeit unterschiedlich bezahlt würden. „Eine faire Bezahlung liegt im Interesse eines jeden Arbeitgebers. Aber eine gleiche Bezahlung ist eine Fiktion, die sich nicht verwirklichen lässt“, so Fickinger abschließend.

Der Kabinettsentwurf gibt Mitarbeitern in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Anspruch auf Auskunft darüber, wie eine vergleichbare Personengruppe des anderen Geschlechts entlohnt wird. In Betrieben mit Betriebsrat nimmt dieser die Kontrolle wahr. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, mittels Prüfverfahren zu ermitteln, ob Entgeltgleichheit besteht bzw. wie sie hergestellt werden kann. Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten, die nach dem Handelsgesetzbuch lageberichtspflichtig sind, müssen berichten, wie sie Gleichstellung und Entgeltgleichheit verwirklichen.

Kontakt für Nachfragen:
Sven Müller
Tel: +49 385 6356 100
Mobil: +49 170 9220 349
E-Mail: mueller[at]vumv.de

Zurück