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„Es droht ein Wegbrechen der Versorgung für Menschen mit Behinderungen.“ bpa warnt vor fehlenden Betreuungsplätzen und fordert Maßnahmen der Bundesländer zur Entlastung der Eingliederungshilfe

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Betreuungsplätze für Menschen mit Behinderungen könnten aufgrund des Fachkräftemangels und der schleppenden Verhandlungen mit den Kostenträgern knapp werden. Davor warnt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Auch eine aktuelle Studie der Bank für Sozialwirtschaft sieht erhebliche Probleme für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

„Mehr als zwei Drittel der Einrichtungen in der Eingliederungshilfe haben ihre Aufnahmekapazitäten bereits reduziert. Sie leiden unter dem zunehmenden Personalmangel und hohen bürokratischen Anforderungen“, sagt das für die Eingliederungshilfe zuständige bpa-Präsidiumsmitglied Christof Schaefers. „Dass deshalb nun bereits Versorgungskapazitäten eingeschränkt werden, ist angesichts des bestehenden Unterstützungsbedarfes höchst problematisch.“

Die Zahlen wurden im letzten Trendbarometer der Bank für Sozialwirtschaft erhoben. Darin kritisieren die Einrichtungen insbesondere die fehlende Bereitschaft der Länder und Kommunen, die erheblichen Kostensteigerungen der letzten Monate angemessen zu refinanzieren. „Das bringt viele Einrichtungen der Eingliederungshilfe in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Bundesländer müssen jetzt ihrer Verantwortung nachkommen und strukturelle Maßnahmen zur Personalsicherung, zur Entbürokratisierung und zur Sicherung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit der Anbieter umsetzen“, fordert Schaefers. „Andernfalls droht ein erhebliches Wegbrechen der sozialen Infrastruktur und der Versorgungsangebote für Menschen mit Behinderungen.“

Die Blockadehaltung der Länder treffe die Branche mitten im Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes, kritisiert Schaefers. „Gerade die privaten Eingliederungshilfeeinrichtungen zeigen sich aktuell als Innovationstreiber bei der Weiterentwicklung der Angebote durch das Bundesteilhabegesetz. Dieses Engagement zu Gunsten der Menschen mit Behinderungen darf nicht durch problematische Rahmenbedingungen ausgebremst werden.“

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