EuGH bestätigt EU-Mindestlohnrichtlinie: "Ein Urteil gegen die Tarifautonomie"

Dr. Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände NORDMETALL und AGV NORD kritisiert das Urteil deutlich:
„Mit dieser Entscheidung wird eine gefährliche Tür geöffnet: Wenn Brüssel nun – höchstrichterlich bestätigt – in die Lohnfindung eingreifen darf, wird die Tarifautonomie in Deutschland weiter untergraben. Europäische Integration lebt von gemeinsamen Zielen – nicht von zentraler Steuerung. Die Gestaltung der nationalen Arbeits- und Sozialpolitik muss in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten bleiben.“
Fickinger betont, dass die Mindestlohnrichtlinie in Deutschland keinerlei Mehrwert biete, aber zusätzliche Berichtspflichten und bürokratische Vorgaben schaffe: „Wir brauchen keine europäischen Vorgaben, die funktionierende nationale Systeme schwächen. Statt Regulierung aus Brüssel verlangen Unternehmen Planungssicherheit und Vertrauen in die bewährten Mechanismen der sozialen Marktwirtschaft.“
Die EU-Mindestlohnrichtlinie (EU) 2022/2041 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Kriterien für „angemessene“ Mindestlöhne zu prüfen und Maßnahmen zur Tarifbindung zu fördern. Dänemark hatte gegen diese Richtlinie geklagt, da Löhne und Arbeitsbedingungen nach EU-Vertrag ausdrücklich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.