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EuGH kippt zentrale Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. November ein wegweisendes Urteil gefällt: Die EU hat bei der Festlegung von Kriterien für nationale Mindestlöhne ihre Kompetenzen überschritten. Konkret erklärte der EuGH zwei Bestimmungen der 2022 beschlossenen Mindestlohnrichtlinie für nichtig – die Vorgaben zur Festsetzung und Aktualisierung der Mindestlöhne sowie das Verbot, Löhne bei automatischer Indexierung zu senken.
Was bedeutet das Urteil? Die Richterinnen und Richter stellten klar: Die Festsetzung der Löhne ist nationale Aufgabe. Die EU darf hier nicht unmittelbar eingreifen. Gleichzeitig bleibt die Richtlinie als solche bestehen – also der Rahmen, der Mindestlöhne fördern und Tarifbindungen stärken soll.

Für Deutschland heißt das konkret:
- Der Mindestlohn wird weiterhin nach dem deutschen Mindestlohngesetz festgelegt (aktuell 12,82 €, ab 1.1.2026: 13,90 €, ab 2027: 14,60 €)
- Die Bundesregierung muss bis Ende 2025 einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung vorlegen, da derzeit weniger als 80 % der Beschäftigten tarifgebunden sind.

Wir kritisieren jedoch, dass weite Teile der Richtlinie bestehen bleiben und fordern, künftige Eingriffe der EU in die nationale Sozialpolitik zu verhindern. Unser Fazit: Das Urteil sorgt für mehr Rechtssicherheit und bestätigt, dass die Gestaltung von Löhnen in nationaler Verantwortung bleiben muss. Hier wiederum ist die Politik weiterhin aufgerufen, politisch motivierte Eingriffe in Löhne und Gehälter zu unterlassen sowie keine neuen Bürokratien und Kontrollinstitutionen aufzubauen.

Matthias Kunze, Präsident Unternehmerverband Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V.: „Wir begrüßen die Klarstellung des EuGH. Lohnfindung gehört in die Hände der Sozialpartner in den Mitgliedstaaten – nicht nach Brüssel. Eine starke Tarifautonomie ist die Basis für funktionierende Arbeitsmärkte und faire Wettbewerbsbedingungen. Jetzt gilt es, die Löhne durch gute wirtschaftliche Entwicklung zu fördern – ohne politische Vorgaben und zusätzliche Bürokratie. Der im Oktober vorgelegte Entwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Tariftreuegesetz lässt dagegen erneut mehr Bürokratie, den Aufbau von Kontrollinstitutionen, steigende Kosten bei öffentlichen Aufträgen und eine unverhältnismäßige Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen erwarten.“

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