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10 Jahre AVE in Mecklenburg-Vorpommern – Eine Erfolgsgeschichte geht weiter

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Der Tarifausschuss des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat auf seiner Sitzung am 17.07.2024 die Empfehlung an Minister Reinhard Meyer zur Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Februar 2024 beschlossen. Diese soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 erfolgen und bedarf noch der formalen Zustimmung des Ministers erforderlich.

Nach Ansicht des Ministeriums waren beide Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) erfüllt, sowohl die überwiegende Bedeutung des Tarifvertrags als auch das öffentliche Interesse an der AVE lägen vor. Somit sind die Tarifverträge in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit zehn Jahren ununterbrochen für allgemein verbindlich erklärt.

Der Vorsitzende der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, Jan Köhler, zeigte sich hocherfreut über die Entscheidung des Tarifausschusses: „Die Entscheidung zeigt, dass die Tarifpolitik der Sozialpartner weiterhin auf dem richtigen Weg ist.“ Es liege im Interesse der Inneren Sicherheit sowie der Sicherheitsunternehmen und -mitarbeiter in Mecklenburg-Vorpommern, dass eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Löhne die Qualität und Qualifikation ermöglicht und widerspiegelt. „Trotz der unterschiedlichen Positionen im Einzelnen, zeigt die gemeinsame Beantragung der AVE auch die grundsätzlich gute Sozialpartnerschaft im Sicherheitsgewerbe Mecklenburg-Vorpommerns“, schloss Köhler.

Für die Beschäftigten der Sicherheitsunternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedeutet die AVE, dass sie unabhängig von einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft oder der Mitgliedschaft ihres Arbeitgebers im Arbeitgeberverband die im Tarifvertrag vereinbarten Stundengrundlöhne, Zuschläge und sonstigen Bedingungen erhalten.

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