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VNW-Direktor Andreas Breitner zur Entwicklung beim Wohngeld: „Das ist fast schon unterlassene Hilfeleistung durch den Staat.“

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In Hamburg und Schleswig-Holstein haben im vergangenen Jahr weniger Haushalte Wohngeld bezogen. In der Hansestadt sei ihre Zahl im Vergleich zum Jahresende 2018 um sieben Prozent auf 10.477 gesunken, teilte das Amt für Statistik Nord mit. In Schleswig-Holstein sei die Zahl um gut sechs Prozent auf 18.275 Haushalte gesunken.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Die Zahlen sind ernüchternd. Sie erfüllen schon fast den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung durch den Staat. Ich führe den Rückgang darauf zurück, dass die politisch Verantwortlichen die Bürgerinnen und Bürger nicht richtig aufklären, wer das Wohngeld wie beziehen kann. Hier ist der Staat aber in der Pflicht. Schließlich ist er auch Dienstleister seiner Bürger. Gesetzestreue Bürger sind keine Bittsteller, die der ihnen zustehenden staatlichen Unterstützung nachlaufen müssen. Der Staat darf beim Wohngeld nicht versagen.

Bei wissenschaftlichen Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass nur ein Drittel der Anspruchsberechtigten Wohngeld bezieht. Dadurch sparen Hamburg und Schleswig-Holstein Jahr für Jahr rund 150 Millionen Euro. Das Wohngeld ist zudem geeignet, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Aber hat ein Staat, für den das Mehrausgaben bedeutet, überhaupt Interesse daran? Angesichts der Zahlen darf man Zweifel haben.

Das Finanzamt prüft jede Steuerklärung bis aufs Kleinste. Wenn sich dabei herausstellt, dass der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Wohngeld hat, muss ihn das Amt darauf hinweisen. Am besten wäre es, wenn dem Anspruchsberechtigten dann automatisch das Wohngeld überwiesen wird und er nicht erst einen Antrag stellen müsste.

Unverzichtbar ist es, die Menschen aufzuklären. Für alle möglichen Dinge werden Aufklärungskampagnen in Auftrag gegeben - im Falle des Wohngelds wäre das wirklich sinnvoll. Dabei kann den Menschen auch gleich die Sorge genommen werden, dass sie erst ihr Angespartes aufbrauchen oder umziehen müssen, wenn sie Wohngeld beziehen.

Auch die Kommunen sind in der Pflicht. In vielen Rathäusern wird das Wohngeld in Sonntagsreden vom Bürgermeister als soziale Errungenschaft gelobt und im gleichen Haus zwei Zimmer weiter, reibt sich am Montag der Kämmerer angesichts der sinkenden Auszahlungen die Hände.

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur Deckung der Wohnkosten, der ohne Wenn und Aber gewährt wird, wenn die Höhe der Miete oder Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts übersteigt. Er wird auch unabhängig davon gezahlt, wo jemand wohnt.“

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