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KfW-Förderstopp: VNW empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen Schadenersatzklage

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Auch nach der „Rolle rückwärts“ von Klimaschutzminister Robert Habeck bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist bei den norddeutschen sozialen Vermietern der Bau von mehr 2000 bezahlbaren Wohnungen bedroht. Insgesamt verlieren die Wohnungsunternehmen mehr als 52 Millionen Euro an Förderzuschüssen, die für sehr weit fortgeschrittene Projekte im KfW-Effizienzhaus-55-Standard fest eingeplant waren. Als Konsequenz empfiehlt der Verband seinen Mitgliedsunternehmen, über eine Schadenersatzklage nachzudenken.

„Minister Habeck hat in den vergangenen Tagen versucht, den Eindruck zu erwecken, dass mit seinem Stopp des Förderstopps alles wieder gut sei“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Dem ist aber nicht so. Jene sozialen Vermieter, die ihren Förderantrag für ein Gebäude mit Effizienz-55-Standard in der letzten Januarwoche einreichen wollten, schauen weiter in die Röhre und bleiben auf ihren kostspieligen Planungen sitzen.“

„Diese Unternehmen hätten sich auf die Zusage der Bundesregierung verlassen, wonach bis Ende Januar auch Anträge für eine Förderung von Gebäuden mit Effizienz-55-Standard möglich sein würden“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner weiter. „Um Kosten beim Bau bezahlbarer Wohnungen – zum Beispiel Bereitstellungszinsen - zu sparen, ist es üblich, dass Förderanträge zum spätestmöglichen Zeitpunkt gestellt werden.“

Bei der Inanspruchnahme von Förderdarlehen der KfW wird die Antragstellung im Rahmen der Gesamtfinanzierung eng mit der Haus- oder Förderbank abgestimmt, die dann den Antrag einreicht. „Durch die unerwartete Verkürzung der zuvor genannten Antragsfrist um eine Woche fällt den betroffenen Unternehmen ihr verantwortungsvolles Wirtschaften wegen der chaotischen Politik des Bundeswirtschaftsministers jetzt auf die Füße“, so VNW-Direktor Andreas Breitner.

„Das Geld ist wirklich verloren!“

Bei zehn im VNW-organisierten Unternehmen seien 2072 Wohnungen von dem Förderstopp für Gebäude mit Effizienz-55-Standard betroffen, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „In Hamburg sind es 1447 Wohnungen, in Mecklenburg-Vorpommern 224 und in Schleswig-Holstein 401.“ Die Anträge sollten in der letzten Januarwoche bei der KfW gestellt werden.

„An Investitionszuschüssen fallen 33.808.750 Euro und an Tilgungszuschüssen 18.423.000 Euro weg. Das Geld ist wirklich verloren. Wenn die Wohnungsunternehmen ihre bereits geplanten Projekte jetzt noch umsetzen, müssen sie beim Klimaschutz abspecken und dennoch höhere Mieten nehmen. Wir rechnen mit rund 1,50 Euro pro Quadratmeter, um die eine Wohnung teurer vermietet werden muss.“

Unternehmen sollten auf Schadenersatz klagen

Nach den Worten von VNW-Direktor Andreas Breitner hat das vom Bundesministerium ausgelöste Chaos dem Klimaschutz und dem Vertrauen in die Politik massiv geschadet. „VNW-Unternehmen, deren Mieten in der Regel deutlich unter dem Wert des örtlichen Mietspiegels liegen, planen auf Jahrzehnte hinaus. Für sie sind Zuverlässigkeit und Planungssicherheit unverzichtbar.“ Zudem drehten soziale Vermieter beim Bau eines Wohngebäudes jeden Cent drei Mal um, damit sie am Ende günstig vermieten können.

„Wenn Minister Habeck meint, per Federstrich ein Förderprogramm beenden zu können, dann signalisiert er Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen, dass ihn deren Wohnsituation nicht interessiert. Weniger Dramaqueen und mehr gutes Regieren wäre angemessener gewesen.“

Aber es sei nicht nur eine Frage der politischen Etikette und des Umgangs von Politik mit der Wirtschaft, so der VNW-Direktor weiter. „Unsere Unternehmen haben auf die Fristsetzungen der Bundesregierung vertraut. Mehreren norddeutschen Wohnungsunternehmen sind massive Planungsschäden entstanden. Damit sind nicht nur Vertrauen, sondern auch hohe Planungskosten verloren. Für letzteres trägt Robert Habeck die Verantwortung und die Bundesregierung wird den Schaden ersetzen müssen.

Wir empfehlen unseren Mitgliedsunternehmen, die entstandenen Planungskosten dem Fördergeber in Rechnung zu stellen. Sollte dieser nicht zahlen, gilt es, die Bundesregierung auf Schadensersatz zu verklagen. Wir sprechen dabei über zweistellige Millionenbeträge“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner.

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