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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: Pflegeassistenzkräfte sollen bundeseinheitlich über Umlage finanziert werden

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bpa fordert gleichzeitige Entlastung der Pflegebedürftigen von den Ausbildungskosten

Zur heutigen Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag sagt der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa),Bernd Meurer:

„Die Pflegeassistenzkräfte gewinnen immer mehr an Bedeutung. Der Bundesgesetzgeber will deren Ausbildung künftig einheitlich finanzieren. Das ist ein guter erster Schritt. Aber wer A sagt, muss auch B sagen.

Gleichzeitig muss geregelt werden, dass die Ausbildungskosten sowohl für die Pflegefach- als auch für die Assistenzkräfte nicht zu höheren Eigenanteilen der Versicherten führen. Wir fordern, dass die Regierung diese Vorgabe des Koalitionsvertrags zügig umsetzt. Dort ist nicht nur eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung versprochen worden, sondern auch die Entlastung der Pflegebedürftigen durch die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen. Das eine Vorhaben darf nicht ohne das andere umgesetzt werden. Ansonsten ist die heutige Entscheidung nur eine Entlastung der Länderhaushalte und geht zu Lasten der Pflegebedürftigen.“

Hintergrund: Im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wird auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Regelung der Pflegeassistenzkräfte verwiesen. Dafür „soll nach Auffassung der Bundesregierung mittelfristig der für die generalistische Ausbildung von Pflegefachkräften bereits etablierte Finanzierungsweg über die Ausgleichsfonds nach § 26 ff. des Pflegeberufegesetzes eröffnet werden.“ Das würde bedeuten, dass künftig alle Pflegeassistenzkräfte über eine Umlage finanziert werden – wie bisher die Pflegefachkräfte auch. Die Umlage wird refinanziert über Zuschläge, die die Versicherten zahlen müssen. Werden künftig auch noch die Pflegeassistenzkräfte über die Umlage finanziert, steigen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen noch weiter.

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