Mietpreisbremse ist nur das zweite Mittel der Wahl – Landesregierung sollte sich stärker um die Wohnnebenkosten kümmern: „Statt eine Mietpreisbremse wäre eine Nebenkostenbremse sinnvoller.“
Das Landeskabinett Mecklenburg-Vorpommern hat heute beschlossen, die Wirkung der Mietpreisbremse für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald bis zum 30. September 2028 zu verlängern. Hintergrund ist die im Juli 2025 auf Bundesebene beschlossene Verlängerung der gesetzlichen Ermächtigung der Länder, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu bestimmen.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Gut, dass sich die Schweriner Landesregierung für das bezahlbare Wohnen stark macht. Allerdings sollte sie dabei ausgewogen und mit großer Umsicht vorgehen. Etwa die Hälfte aller in Greifswald und Rostock angebotenen Mietwohnungen wird von der stadteigenen Wohnungsgesellschaften oder den in den Städten ansässigen Wohnungsgenossenschaften – den sozialen Vermietern - angeboten.
Bei diesen Unternehmen liegt die monatliche, durchschnittliche Netto-Kaltmiete deutlich unter den Werten des örtlichen Mietspiegels. Zudem erhöhen sie ihre Mieten nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Dann aber liegt die Erhöhung in der Regel deutlich unter dem zulässigen Mittelwert.
Eine Mietpreisbremse schafft keine einzige neue Wohnung
Soziale Vermieter sehen bürokratische Eingriffe in die Mietpreisgestaltung vom Grundsatz her kritisch. Land und Kommunen sollten sich vor allem um Rahmenbedingungen kümmern, die den Bau bezahlbarer Wohnungen befördern. Eine Mietpreisbremse oder die Senkung der Kappungsgrenze schaffen nicht eine einzige Wohnung. Sie sorgen eher dafür, dass potenzielle Investoren abgeschreckt werden.
Die Landesregierung sollte ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf die sogenannte zweite Miete richten. Bei öffentlichen Gebühren, Wasserpreisen und Heizkosten sind in den vergangenen Jahren die Preise erheblich gestiegen. Statt eine Mietpreisbremse wäre aus unserer Sicht eine Nebenkostenbremse sinnvoller.“