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Nebelkerzen und Mauerhaltung // DEHOGA MV weist unhaltbare NGG Kritik zu Überstunden von sich und fordert stattdessen eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

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Rostock. Zu den aktuellen Darstellungen der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) in Bezug auf angeblich geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden sagt Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes / Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV): „Mit den ungeheuerlichen Behauptungen, eine ganze Branche in Mecklenburg-Vorpommern zahlt ihren Mitarbeitern die Überstunden nicht oder mit Schwarzgeld disqualifiziert sich die NGG als verantwortungsvoller Sozialpartner selbst.“

Schwarz weiter: „Für ein bisschen öffentliche Wahrnehmung im Vorfeld der Tarifverhandlungen die ganze Branche unserem Bundesland mit nicht nachprüfbarem pseudo-wissenschaftlichem Anstrich an den Pranger zu stellen, ist unterste Schublade und sägt letztlich den Ast ab, auf dem auch NGG-Funktionäre sitzen.“

„Zwar mag die den Aussagen der NGG zugrunde liegende Erhebung im Rahmen des Mikrozensus statistisch repräsentativ sein, allerdings werden hier lediglich 8.500 Haushalte in MV befragt. Die Zahl der darin zu Wort kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gastgewerbe dürfte in jedem Fall nicht dafür ausreichen, abenteuerlich eine Hochrechnung auf angeblich geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden in die Welt zu posaunen. Diese Darstellung ist schlichtweg an den Haaren herbeigezogen“, so der Präsident.

„Viel mehr ist es Tatsache, dass in unseren Tarifverträgen schon seit 2003 jeder Unternehmer verpflichtet ist, für seine Mitarbeiter ein saldierendes Arbeitszeitkonto zu führen und entsprechend auszugleichen. Als verantwortungsbewusster Sozialpartner würde die NGG zu dem unterzeichneten Tarifvertragswerk stehen. Hinzu kommt die Gesetzgebung im Zusammenhang mit dem Mindestlohn und der entsprechenden Dokumentationspflicht. Regelmäßig kontrolliert der Zoll in unserer Branche die Einhaltung der Bestimmungen. Jede Stunde muss geschrieben und auch vergütet bzw. ausgeglichen werden“, sagt Schwarz.

Lars Schwarz führt weiter aus: „Aus unserer Sicht sind diese unhaltbaren Zwischenrufe schlichtweg der Versuch, hier im Vorfeld unserer Tarifverhandlungen Dampf auf den Kessel zu bringen. Aus Sicht der mitgliederschwachen NGG scheint die Verunglimpfung einer gesamten Branche dafür ein probates Mittel zu sein.

Wir fordern die NGG vielmehr auf, hier auf den Boden der Tatsachen zurückzukommen. Die Arbeitsmarktstatistik weist seit langem jährliche Zuwächse in der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus. Unsere Ausbildungsberufe rangieren unter den Top Ten aller tatsächlich besetzten Ausbildungsplätze in MV. Die Arbeitsgerichte vermelden keinen exorbitanten Anstieg an Streitfällen wegen nicht bezahlter Überstunden aus dem Gastgewerbe. Dem wäre nicht so, wenn an den Behauptungen etwas dran wäre. Dies ist der Boden der Tatsachen“, so Schwarz.

Abschließend sagt der Präsident des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes des Landes: „Statt hier Nebelkerzen zu zünden, sollte sich die NGG vielmehr ernsthaft mit unserer Forderung nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes auseinandersetzen. Stets nur in starrer Verweigerungshaltung zu verharren, bringt die Branche nicht nach vorn. Unsere Gäste sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern tagtäglich von uns Arbeitgebern Flexibilität – Flexibilität in der Darreichung der Angebote und Dienstleistungen, Flexibilität in der Gestaltung von Dienst- und Schichtplänen. Gastronomie und Hotellerie sind geprägt von starken Nachfrageschwankungen, von Veranstaltungen, die länger dauern als geplant, von kurzfristigen witterungs- und verkehrsbedingten Änderungen der Betriebsabläufe. Selbst bei bester Planung müssen wir oft kurzfristig reagieren, um Gästewünsche zu befriedigen. Denn wir sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen nur eins: gute Gastgeber sein. Ob Werber, Journalisten, IT-Experten   oder Projektteams in großen Konzernen – auch diese und viele weitere Berufsgruppen arbeiten dann, wenn die Arbeit anfällt. Der DEHOGA fordert daher, das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. So können Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Wochentage aufgeteilt werden. Es geht dabei explizit nicht um mehr Arbeit, sondern um eine bessere Verteilung der Arbeit. Überstunden werden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen. Mindestruhezeiten bleiben unangetastet. Gesundheitsschutz und Jugendarbeitsschutz selbstverständlich auch. Sich hier zu bewegen und das Mauern aufzugeben, stünde der NGG in jedem Falle besser zu Gesicht, als die Branche unhaltbar zu diskreditieren, aus denen die Funktionäre ihre Mitglieder akquirieren.“

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