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Neuer Corona-Lockdown: Verband fordert mehr Planungssicherheit und die Erweiterung der Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Branchen

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Das gesamte wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland steht nach wie vor stark im Zeichen der Corona-Pandemie.

„Die zu erwartenden Auswirkungen des am Mittwoch beschlossenen Lockdown light und der daraus resultierenden Einschränkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche werden immens sein!“ sagt Ulf Mauderer, Geschäftsführer des Unternehmerverbandes Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.. Viele Abhängigkeitseffekte in alle Bereiche unserer regionalen Wirtschaft sind derzeit nur zu erahnen.

Die Corona-Pandemie hat kaum eine Branche so hart getroffen wie die Gastronomie und Hotellerie sowie die Veranstaltungs- und Eventbranche. Hier droht der Kollaps! Das Gastgewerbe und die Hotellerie in M-V mit tausenden Betrieben ist die Kernbranche und ein wirtschaftlicher Motor des Landes. Darüber hinaus stehen mit ihr in engem Zusammenhang die oben genannte Veranstaltungs- und Eventbranche und sogar der Handel, denn wer nicht in der Region ist, kauft oder konsumiert auch nichts vor Ort. Es sieht also für die kommenden Wochen und Monate sehr düster aus.

„Die Stimmung bei den betroffenen Unternehmen ist am Boden. Viele glauben aus den Erfahrungen des ersten Halbjahres 2020 nicht an effektive schnelle Hilfen. Wenn eine Branche aus pandemiebedingten Gründen geschlossen wird, um einen generellen Lockdown zu verhindern oder einen Gesundheitsnotstand zu vermeiden, muss der Ausgleich des Schadens garantiert werden!“ so die Forderung.

Dabei helfen jetzt nur noch schnelle kurz- und mittelfristige Entscheidungen und Unterstützungen. „Es geht um Planungssicherheit für strategische und unternehmerische Entscheidungen und eventuell Neuausrichtungen! Auch einzuleitende Maßnahmen müssen eine Grundlage haben. Niemand kann Entscheidungen ohne eine sichere Grundlage treffen, zumal es hierbei um die kommenden Wintermonate geht, die durch große Unsicherheit gekennzeichnet sind.“ so Mauderer.

Statt immer neue und teilweise nicht nachvollziehbare Verbote brauchen die Unternehmen endlich schnelle und wirkungsvolle Hilfen!

Auch an die Zeit nach der aktuellen Akutsituation muss jetzt schon in diesem Zusammenhang gedacht werden. Erhaltene Überbrückungshilfen in Form von Krediten oder sonstige rückzahlbare Unterstützungen müssen für die betroffenen Unternehmen auch leistbar sein. „Deshalb fordern wir erneut und mit Nachdruck als eine Maßnahme die Verlängerung bzw. Entfristung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie weiterhin auf 5 % und die Ausweitung auf nichtalkoholische Getränke!“ so der Verbandsgeschäftsführer.

Hintergrund: Die zweite Stufe der Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie gilt bis dato vom 01.01. bis 30.06.2021 und betrifft nur den niedrigeren Satz von 7% auf Speisen als Corona-Hilfsmaßnahme.

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