Prinzip des Förderns und Forderns bleibt bestehen

Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern (VU) erklärt zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz-IV-Sanktionen:

"Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil das Prinzip des Förderns und Forderns in der Grundsicherung bestätigt. Das Urteil bedeutet aber keine generelle Kritik an den Jobcentern. Diese leisten auch In Mecklenburg-Vorpommern hervorragende Arbeit. Sanktionen werden nur sehr zurückhaltend, rechtskonform und nur aus gravierenden Gründen ausgesprochen. Der Schwerpunkt liegt vielmehr darauf, Menschen zu helfen, die die Unterstützung der Solidargemeinschaft tatsächlich benötigen. Ihnen bieten die Jobcenter zielgerichtete und effektive Förderung, um deren Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Eine wirksame Förderung bietet zum Beispiel das ‚Teilhabechancengesetz‘, um langzeitarbeitslosen Menschen durch geförderte Beschäftigung einen Weg in die Arbeitswelt zu eröffnen. Die Ergebnisse bei der Umsetzung dieses Gesetzes fallen in Mecklenburg-Vorpommern besonders positiv aus, wie heute Wirtschaftsminister Harry Glawe und BA-Chefin Margit Haupt-Koopmann vorstellten. Daran haben insbesondere die Unternehmen verschiedener Branchen mit ihren Arbeitsplatzangeboten für Langzeitarbeitslose einen großen Anteil.

Das Bundesverfassungsgericht hatte heute klargestellt, dass der Gesetzgeber die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen an den Nachranggrundsatz binden kann. Das heißt, dass solche Leistungen nur dann zu gewähren sind, wenn Menschen ihre Existenz nicht selbst sichern können. Der Mitwirkungsgrundsatz, wieder in Arbeit zu kommen, bleibt bestehen. Gleichzeitig hat das Gericht darauf verwiesen, dass für den Fall notwendiger Sanktionen allerdings auch strenge Anforderungen der Verhältnismäßigkeit gelten müssen. Diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müssen jetzt vom Gesetzgeber zielführend umgesetzt werden.“

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