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Rund 800 Millionen Euro Wohnraumförderung vom Bund in den vergangenen zehn Jahren

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Der Bund hat in den vergangenen zehn Jahren für die Förderung des Wohnungsbaus insgesamt rund 800 Millionen Euro an die norddeutschen Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern überwiesen.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken-Wohnungsbauexpertin Caren Lay hervor. Demnach flossen 204,09 Millionen Euro nach Hamburg, rund 270,9 Millionen Euro nach Schleswig-Holstein und 322,72 Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern.

Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 tragen die Bundesländer die alleinige Verantwortung für die Wohnraumförderung. Zwischen 2007 und 2019 erhielten sie Kompensationszahlungen als Ausgleich für weggefallene Bundesfinanzhilfen. Seit dem Jahr 2020 bekommen die Bundesländer einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. Zudem kann der Bund zweckgebundene Finanzhilfen für Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren.

Allerdings müssen die Bundesländer sich an den geförderten Projekten beteiligen. In der Regel liegt die Finanzierungsbeteiligung bei mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel. Gefördert werden Neubau und Modernisierung von Sozialwohnungen. Allerdings könnten auch Belegungsrechte erworben werden, um das Auslaufen der Sozialbindung zu verhindern.

„Diese Summen sind gewaltig und räumen mit dem Vorurteil auf, Bund und Länder kümmerten sich nicht um den sozialen Wohnungsbau“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Nichtsdestotrotz reicht das Geld nicht aus, den Rückgang der Zahl der Sozialwohnungen auch nur annähernd auszugleichen.“

Der Antwort der Bundesregierung zufolge sank in Hamburg die Zahl der Sozialwohnungen von 105.000 im Jahr 2011 auf rund 76.000 im Jahr 2020. In Schleswig-Holstein ging die Zahl der Sozialwohnungen von rund 64.800 (2011) auf rund 46.000 (2020) zurück; in Mecklenburg-Vorpommern von 7198 (2011) auf 3258 (2020).

„Nun wird nicht jede Sozialwohnung nach dem Auslaufen der Sozialbindung automatisch teurer“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Es gelten strenge rechtliche Regelungen, die den Anstieg von Bestandsmieten begrenzen. Soziale Vermieter wiederum achten darauf, bei der Gestaltung der Mieten ihre Mieterinnen und Mieter nicht zu überfordern.“

Der VNW-Direktor forderte die Landesregierungen auf, angesichts der massiv gestiegenen Baukosten die öffentliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus dauerhaft zu erhöhen. „Schleswig-Holstein hat bereits reagiert und die Förderung bis Ende dieses Jahres von 600 auf 1000 Euro pro Quadratmeter aufgestockt. Die anderen beiden Bundesländer müssen schleunigst nachziehen.“

Zugleich sei es notwendig, die Wohnungsmärkte differenziert zu betrachten. „Nicht in allen Regionen Norddeutschlands macht für Wohnungsunternehmen der Bau von Sozialwohnungen Sinn, weil manchmal leer stehende Bestandswohnungen günstiger vermietet werden können als neu gebaute Sozialwohnungen. An anderen Orten hingegen lohnt der Erwerb auslaufender Sozialbindungen, um rasch den weiteren Rückgang der Zahl von Sozialwohnungen zu vermeiden.“

Quelle der Zahlen: Deutscher Bundestag - Drucksache 20/1824 vom 13. Mai 2022.

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