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Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht nicht weiter eindämmen: Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmensflexibilität muss gewahrt bleiben

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In der Wirtschaft, aber auch in vielen Behörden, spielen befristete Verträge eine große Rolle. Bundes­arbeitsminister Hubertus Heil beabsichtigt noch bis zur Bundestagswahl im September 2021, gesetzliche Änderungen bei sachgrundlosen Befristungen von Arbeitsverträgen im Arbeitsrecht zu erzielen. Sein Gesetzentwurf sieht vor, dass die sachgrundlose Befristung von 24 Monaten auf 18 Monate verkürzt werde. Darüber hinaus soll anstatt der bisher drei Verlängerungsmöglichkeiten nur noch eine Verlängerungsmöglichkeit bestehen. Zudem soll eine Quote eingeführt werden, die bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten greife. Diese sollen nur noch 2,5 Prozent aller bestehenden Arbeitsverhältnisse sachgrundlos befristen können.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil versucht nun auf den „letzten Metern“ bis zur Wahl im Herbst massive Eingriffe ins Teilzeitbefristungsgesetz vorzunehmen.

UV-Präsident Thomas Tweer: „Der Arbeitsminister strebt ohne Not an, eines der wenig verbliebenen arbeitsrechtlichen Flexibilisierungsinstrumente der Unternehmen massiv einzudämmen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind für Wirtschaft und Unternehmen ein unerlässliches Muss. Sie bieten den Betrieben ein Mindestmaß an Flexibilität. Corona zeigt, wie schwer es sein kann, die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens einzuschätzen und wie schnell sich auch die Lage vollständig und nachhaltig ändern kann. Der Arbeitgeber muss reagieren können. Da Arbeitnehmerschutz im Arbeitsrecht bereits großgeschrieben wird, bedarf es keiner neuen staatlichen Regulierungen.“

Für den bereits schwer angeschlagenen Arbeitsmarkt würde dies eine weitere Belastung bedeuten. Sachgrundlose Befristungen sind ohnehin nicht die Regel in Unternehmen, stattdessen ist die Quote hier sogar in den letzten Jahren zurückgegangen. Damit würde ein Gesetz geschaffen, was von den Entwicklungen in der Realität bereits überholt wurde.

Wichtiger wäre es, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sich an die Ziele aus dem Koalitionsvertrag hält und endlich die Einführung der gesetzlichen Regelung umsetzt, nach der ein Arbeitnehmer nach drei Jahren wieder bei demselben Arbeitgeber ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis abschließen darf. Denn bislang gilt, dass eine sachgrundlose Befristung nicht mehr zulässig ist, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Aktuell gibt es noch keine gesetzlich zeitliche Einschränkung und Unterscheidung nach Art und/oder Dauer des vorherigen Arbeitsverhältnisses.

Eine angemessene Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmensflexibilität ist notwendig. Nur mit praxistauglichen Bedingungen für beide Parteien kann Wirtschaft funktionieren.

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