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Soziale Vermieter: Bund muss die DDR-Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen übernehmen

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1. VNW-Direktor Andreas Breitner: Tilgung der Schulden bindet Kapital, das für die Errichtung bezahlbarer Wohnungen verwendet werden könnte.
2. Schuldentilgung kann an die Pflicht zur Errichtung von bezahlbaren Wohnungen geknüpft werden.

Schwerin/Hamburg. Die sozialen Vermieter haben die Übernahme der sogenannten DDR-Altschulden durch den Bund gefordert.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bei dieser Frage bundesweit Vorreiter und hat als einziges ostdeutsches Bundesland eine Regelung für die Übernahme der Altschulden zumindest von kommunalen Unternehmen gefunden“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), am Freitag mit Blick auf die Sonderbauministerkonferenz, die in Berlin stattfand.

„Jetzt gilt es, einen Weg zu finden, auch Wohnungsbaugenossenschaften und Unternehmen in anderen ostdeutschen Bundesländern von dieser Bürde zu befreien. Am Gemeinwohl orientierte Wohnungsunternehmen sind Vermieter mit Werten und bieten ihre Wohnungen zu bezahlbaren Preisen an. Vor allem im ländlichen Raum gehören die sozialen Vermieter zu den wenigen wirtschaftlichen Ankern."

Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften hätten noch immer rund 110 Millionen Euro an diesen ungerechtfertigten Verbindlichkeiten in ihren Büchern stehen, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. „Das hindert die Unternehmen, ihre Bestände energetisch zu modernisieren oder neue Wohnungen zu bauen. Geld, das in die Tilgung und Zinszahlungen fließt, fehlt bei Investitionen.“

Die Übernahme der DDR-Altschulden würde dem bezahlbaren Wohnen im Land direkt nutzen, so der VNW-Direktor. „Man könnte die Übernahme der DDR-Altschulden auch an die Verpflichtung knüpfen, öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen.“

Den VNW-Genossenschaften fehlten wegen der DDR-Altschulden im Durchschnitt bis zu einem Euro pro Quadratmeter. „Vor allem kleinere Genossenschaften und jene im ländlichen Raum, der von Abwanderung besonders betroffen ist, leiden darunter. In einigen Fällen muss noch für Wohngebäude gezahlt werden, die längst abgerissen wurden.“

Hintergrund
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurden den ostdeutschen Wohnungsunternehmen sogenannte DDR-Altschulden aufgebürdet. Diese Schulden waren zu DDR-Zeiten von den Städten, Kreisen und Bezirken auch für den Bau von Straßen, Schulen oder Kindergärten aufgenommen worden. Ein Teil dieser Verbindlichkeiten wurde den Unternehmen in den 90er Jahren erlassen. Ein vom VNW in Auftrag gegebenes Gutachten hat ergeben, dass es keine rechtlichen Hindernisse gibt, die Wohnungsunternehmen durch staatliche Hilfen zu entlasten.“

 

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