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Soziale Vermieter: Der Norden sollte dem Vorgehen Bayerns folgen

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VNW-Direktor Andreas Breitner:
1. Norddeutsche Bundesländer sollten die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung ebenfalls verlängern.
2. Den Behörden liegen bereits hunderttausende Erklärungen vor.
3. Dem Prozess der Reform würde das nicht schaden.

Bayern verlängert im Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Felix Bavaria! Die populistisch-pragmatische Politik der bayrischen Staatsregierung vor Wahlen, hilft hier den Menschen. Die Landesregierungen der drei norddeutschen Bundesländer sollte dem Vorbild Bayerns folgen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung geben. Vor allem in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern – beide Länder setzen auf das Bundesmodell – ist es notwendig, die Frist zu verlängern.

Diese Zeit könnte auch in den Behörden helfen, den Antragsstau aufzuarbeiten. Letztlich liegen den Behörden bereits hunderttausende Erklärungen vor, so dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits gut zu tun haben. Wenn jene Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, jetzt noch etwas Zeit erhalten, so würde das dem gesamten Prozess der Grundsteuerreform nicht schaden.“

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