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Soziale Vermieter kritisieren Pläne für eine neue Gemeinnützigkeit

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VNW-Direktor Andreas Breitner: „Mecklenburg-Vorpommern neigt in der Wohnungspolitik dazu, gesetzliche Lösungen für Probleme zu schaffen, die es im Lande gar nicht gibt. Erst die Mietpreisbremse und jetzt eine Förderung der Neuen Wohngemeinnützigkeit.“

Die sozialen Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern haben mit Zurückhaltung auf Pläne der rot-roten Landesregierung reagiert, eine sogenannte neue Gemeinnützigkeit von Wohnungsvermietern zu fördern.

„Aus meiner Sicht ist die ‚Neue Wohngemeinnützigkeit‘ ein Modethema, das falsche Hoffnungen weckt und bei der Lösung der aktuellen Probleme auf dem Wohnungsmarkt des Landes überhaupt nicht hilft“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), am Mittwoch in Göhren-Lebbin auf der Jahresmitgliederversammlung des VNW-Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern.

„In der Wohnungspolitik Mecklenburg-Vorpommerns neigt man dazu, gesetzliche Lösungen für Probleme zu schaffen, die man hier gar nicht hat. Erst die Mietpreisbremse, jetzt die neue Wohngemeinnützigkeit. Anstatt Luftschlösser zu bauen, sollten die Koalitionäre den Bau irdischer, bezahlbarer Wohnungen erleichtern. Ja, in der vergangenen Legislaturperiode ist schon einiges getan worden. Viele VNW-Unternehmen beklagen aber nach wie vor (zu) lange Zeiträume, bis eine Baugenehmigung erteilt wird, ein Übermaß an Bürokratie und eine Bauordnung, die eigentlich als Bauverhinderungsordnung bezeichnet werden müsste.“

SPD und Linke haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Bundespläne für eine neue Gemeinnützigkeitsmöglichkeit für gemeinwohlorientierte Wohnungsvermieter zu unterstützen. Die Bundespläne sehen vor, die Einführung einer Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen vor.

Sorge vor einer Benachteiligung der sozialen Vermieter

VNW-Direktor Andreas Breitner äußerte die Sorge, dass eine „Unterstützung“ der „neuen Wohngemeinnützigkeit“ die sozialen Vermieter im Land benachteiligten könnte. „Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften arbeiten seit vielen Jahrzehnten gemeinwohlorientiert und sorgen dafür, dass Hunderttausende Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sich ein sicheres und bezahlbares Zuhause leisten können“, so Breitner weiter.

„Wer den Eindruck erwecken will, es gäbe in Mecklenburg-Vorpommern keine am Gemeinwohl orientierten Vermieter, der ist schlecht informiert oder will den Menschen Sand in die Augen streuen. Die Unterstützung einer sogenannten Wohngemeinnützigkeit darf die etablierten sozialen Vermieter nicht benachteiligen“, sagte Breitner. Stattdessen sollte sich die Politik darauf konzentrieren, dass möglichst rasch mehr bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen geschaffen werden könne.

Zugleich äußerte der VNW-Direktor die Erwartung, dass die Kommunen als Eigentümer öffentlicher Wohnungsunternehmen sich das Konzept der Wohngemeinnützigkeit genau anschauen werden. Schließlich sollen derartige Unternehmen kaum Gewinn machen dürfen. „Das wird Kämmerer von Kommunen nicht erfreuen, in denen städtische Wohnungsunternehmen Jahr für Jahr mehrere Millionen Euro an ihren Eigentümer ausschütten.“

Dem VNW gehören im Nordosten 166 Wohnungsunternehmen an. Sie vermieten rund 274.000 Wohnungen. Das ist jede zweite Mietwohnung im Land. Die monatliche Nettokaltmiete liegt im Durchschnitt bei 5,36 Euro pro Quadratmeter. 2020 investierten VNW-Unternehmen 458 Millionen Euro in den Neubau, die Sanierung und die Modernisierung von Wohnraum. 2021 sollen es 573 Millionen Euro werden. Die VNW-Unternehmen stellten im vergangenen Jahr 588 Wohnungen fertig.

Innen-und Bauminister Christian Pegel verteidigt für neue Wohngemeinnützigkeit

Schwerins Innen- und Bauminister Christian Pegel verteidigte die Pläne der Landesregierung zur neuen Wohngemeinnützigkeit. Er habe sich in den vergangenen Jahren wiederholt dafür eingesetzt, sagte der Minister in Göhren-Lebbin auf der Mitgliederversammlung des VNW-Landesverbands. Dabei machte er deutlich, dass es nicht darum gehe, Regelungen zur Wohngemeinnützigkeit aus den 70er und 80er Jahren wieder einzusetzen.

Zugleich betonte der Innen- und Bauminister, dass es keine Pflicht zur Gemeinnützigkeit geben werde. Es sei ein Angebot für Unternehmen. „Jeder, der bei seiner Rechtsform bleiben will, kann das tun“, sagte der Minister. Dabei werde es auch für die Kommunen, die Gesellschafter der kommunalen Wohnungsunternehmen seien, „zum Schwur“ kommen.

Kritik an der Bevorzugung von Erbbaurecht

VNW-Direktor Andreas Breitner kritisierte zudem Pläne der rot-roten Landesregierung, öffentliche Grundstücke - von Ausnahmen abgesehen - nur noch im Wege des Erbbaurechts an Wohnungsunternehmen zu übertragen. „Wohnungsgenossenschaften, die seit vielen Jahrzehnten bezahlbare Wohnungen anbieten, mit diesen nicht handeln und deren wirtschaftliches Ziel gerade nicht in der Erwirtschaftung einer Maximalrendite liegt, empfinden das als Misstrauensvotum. Die Folge wird sein: sie werden weniger bauen.“

Zugleich mahnte der Verbandsdirektor an, die für kommunale Wohnungsunternehmen gefundene Lösung zu Tilgung von DDR-Altschulden durch das Land auch auf Wohnungsgenossenschaften zu übertragen. „Mecklenburg-Vorpommern ist, was die kommunalen Unternehmen angeht, Vorbild im Osten Deutschlands. Jetzt darf das Land nicht auf halber Strecke stehen bleiben, sondern muss auch für Genossenschaften eine Lösung finden. Die Lösung der Altschuldenfrage ist konkrete Wirtschaftspolitik, denn die sozialen Vermieter sind vor allem im ländlichen Raum unverzichtbare wirtschaftliche Anker. Wer sie fördert, fördert die Region.“

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