Soziale Vermieter: Land muss auch Wohnungsbaugenossenschaften von DDR-Altschulden befreien
1. VNW-Direktor Andreas Breitner würdigt bei einem Gespräch mit Finanzminister Dr. Heiko Geue und Staatssekretärin Carola Voß die Übernahme der Schulden für kommunale Wohnungsunternehmen.
2. Allerdings leiden auch Wohnungsgenossenschaften unter der Schulden-Bürde. Derzeit haben Mecklenburg-Vorpommerns Genossenschaften noch rund 110 Millionen Euro in den Büchern stehen.
3. Genossenschaften sind wichtige wirtschaftliche Anker in den Regionen und bieten Wohnraum zu bezahlbaren Preisen an.
Die sozialen Vermieter haben die Übernahme der sogenannten DDR-Altschulden durch das Bundesland auch für Wohnungsbaugenossenschaften gefordert.
„Wir erkennen an, dass Mecklenburg-Vorpommern bei dieser Frage bundesweit Vorreiter ist und als einziges ostdeutsches Bundesland eine Regelung für die Übernahme der Altschulden von kommunalen Unternehmen gefunden hat“, sagte Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), am Donnerstag in Schwerin nach einem Treffen mit Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue und Staatssekretärin Carola Voß.
Jetzt gelte es, einen Weg zu finden, auch Wohnungsbaugenossenschaften von dieser Bürde zu befreien. „Wohnungsbaugenossenschaften sind wie die kommunalen Wohnungsgesellschaften Vermieter mit Werten. Sie bieten Wohnungen zu bezahlbaren Preisen an. Vor allem im ländlichen Raum gehören die sozialen Vermieter zu den wenigen wirtschaftlichen Ankern“, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner.
Höhe der ungerechtfertigten Altschulden liegt noch bei rund 110 Millionen Euro
„Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften haben noch immer rund 110 Millionen Euro an diesen ungerechtfertigten Verbindlichkeiten in ihren Büchern stehen“, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. „Das hindert die Unternehmen massiv, ihre Bestände auch energetisch zu modernisieren oder neue Wohnungen zu bauen. Geld, das in die Tilgung und Zinszahlungen fließt, fehlt bei Investitionen.“
Die Übernahme der DDR-Altschulden würde dem bezahlbaren Wohnen im Land direkt nutzen, so der VNW-Direktor. „Wohnungsgenossenschaften sind sogenannte Bestandshalter und spekulieren nicht mit Wohnungen. Vielmehr bewirtschaften sie diese über Jahrzehnte und vermieten sie zu bezahlbaren Mieten. Das macht sie zu Vermietern, die sich am Gemeinwohl orientieren und die vom Staat nicht belastet, sondern entlastet werden sollten.“
Bis zu einem Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
„Den VNW-Genossenschaften fehlten wegen der DDR-Altschulden im Durchschnitt bis zu einem Euro pro Quadratmeter“, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. „Dieses Geld können sie nicht in die Sanierung und die Modernisierung ihrer Wohnungsbestände investieren. Vor allem kleinere Genossenschaften und jene im ländlichen Raum, der von Abwanderung besonders betroffen ist, leiden darunter. In einigen Fällen muss noch für Wohngebäude gezahlt werden, die längst abgerissen wurden.“
Die Lösung der Altschuldenfrage sei von grundsätzlicher Bedeutung für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, sagte Andreas Breitner. „Wenn betroffene Unternehmen mit diesem Problem allein gelassen werden, wird der ländliche Raum weiter abgehängt. Das nutzt nur populistischen Parteien. Letztlich tragen intakte und finanziell gesunde Wohnungsunternehmen, die sich um ihre Quartiere kümmern (können), zum sozialen Frieden bei.“
Der VNW-Direktor regte in Schwerin eine Initiative Mecklenburg-Vorpommerns an, über den Bundesrat eine vom Bund getragene Lösung anzustoßen. „Zuletzt gab es Signale aus dem Bundestag, dass in dieser Frage noch nicht alle Messen gelesen sind“, sagte der VNW-Direktor. „Letztlich steht der Bund in der historischen Pflicht, dieses ‚Schuldenproblem‘ zu lösen.“
Hintergrund
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurden den ostdeutschen Wohnungsunternehmen sogenannte DDR-Altschulden aufgebürdet. Diese Schulden waren zu DDR-Zeiten von den Städten, Kreisen und Bezirken auch für den Bau von Straßen, Schulen oder Kindergärten aufgenommen worden. Ein Teil dieser Verbindlichkeiten wurde den Unternehmen in den 90er Jahren erlassen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich inzwischen bereit erklärt, die DDR-Altschulden der kommunalen Wohnungsunternehmen zu übernehmen. Eine vergleichbare Regelung für die Genossenschaften wird vom Land allerdings abgelehnt. Ein vom VNW in Auftrag gegebenes Gutachten hat ergeben, dass es keine rechtlichen Hindernisse gibt, so dass auch Wohnungsbaugenossenschaften durch derartige staatliche Hilfen entlastet werden können.