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Soziale Vermieter und Mieterbund appellieren an die Mieterinnen und Mieter in Mecklenburg-Vorpommern: „Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter per E-Mail die monatliche Übersicht über Ihren Energieverbrauch oder deren Kosten übermitteln!“

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„Dadurch können Kosten gespart und Belastungen der Umwelt durch zusätzlichen Postverkehr vermieden werden“, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Aufruf von Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), und Kai-Uwe Glause, Geschäftsführer des DMB Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

„Übermitteln Sie daher Ihrem Vermieter bitte Ihre Mailadresse, sobald er Ihnen eine entsprechende Selbsterklärung zusendet. Einzelne Vermieter werden kurzfristig einen noch einfacheren Zugang über eine Mieter-App oder eine Internetplattform anbieten. Auf neue Daten werden Sie dann per E-Mail hingewiesen. So erleichtern Sie Ihren Zugang zu den Verbrauchsdaten, sparen tonnenweise Papier und vermeiden Transportaufwand für monatlich zigtausende Briefe.“

Hintergrund des Aufrufs ist die überarbeitete Heizkostenverordnung. Diese verpflichtet Wohnungsunternehmen vom 1. Februar 2022 an, bei fernablesbaren Messgeräten die Haushalte monatlich über den aktuellen Heiz- und Warmwasserenergieverbrauch oder deren Kosten zu informieren. Eine Abbestellung dieser Zwangsinformation durch die Haushalte ist nicht möglich.

Allein bei den sozialen Vermietern in Mecklenburg-Vorpommern sind mehr als 235.000 Haushalte betroffen. „Der Verwaltungsaufwand ist enorm. Mieterinnen und Mieter, die keine E-Mailadresse haben oder nicht auf ein Anschreiben des Vermieters reagieren, müssen die Messdaten per Post erhalten“, erklären die beiden Verbandschefs. „Das ist nicht im Sinne des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit. Eine digitale Bereitstellung verursacht erheblich weniger Aufwand.“ Strittig ist zwischen Mieterbund und Wohnungswirtschaft bisher die Frage, wer im Falle der postalischen Übermittlung die Portokosten tragen muss.

Die sozialen Vermieter garantieren, dass bei allen digitalen Verfahren die geltenden Datenschutzbestimmungen beachtet werden. „Darauf legen wir besonderen Wert.“, betont Kai-Uwe Glause. „Die Digitalisierung aller Lebensbereiche macht vor dem Wohnen nicht Halt. Der sensibelste aller Lebensbereiche des Menschen muss entsprechend streng geschützt werden."

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