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Tankrabatt: kurzfristige Entlastung - gut für den Moment, aber kein langfristig wirksames Entlastungsprogramm für die Wirtschaft

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Tankrabatt: kurzfristige Entlastung - gut für den Moment, aber kein langfristig wirksames Entlastungsprogramm für die Wirtschaft
Der Tankrabatt (Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um rund 14 Cent netto bzw. bis zu 17 Cent brutto je Liter) soll ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 gelten; ab spätestens 1. Januar ist zudem ein vorübergehender Spritpreisdeckel geplant. Unsere Mitgliedsunternehmen sind hiervon unmittelbar betroffen. Detlef Elss, Vizepräsident: „Richtig für die Bürger, aber kein Entlastungsprogramm für die Wirtschaft. Eine schnelle Wirkung ist sicher gut für Pendler und Privathaushalte auf, aber unseren Betrieben hilft dies nur kurz und vor allem nicht nachhaltig.“

Warum:
1. Mecklenburg-Vorpommern ist Autoland Unsere Mitgliedsunternehmen – Handwerk, Pflegedienste, Landwirtschaft, Bau, Logistik, Tourismus und Außendienst – arbeiten in einem dünn besiedelten Flächenland mit langen Wegen zu Kunden und Baustellen. Einen ÖPNV, der diese Wege ersetzen könnte, gibt es im ländlichen Raum nicht. Hohe Kraftstoffpreise treffen die regionale Wirtschaft daher überproportional. Das Anliegen einer Entlastung erkennen wir ausdrücklich an.

2. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind es keine 17 Cent Die beworbenen 17 Cent sind ein Bruttowert. Der Umsatzsteueranteil von rund 3 Cent ist für unsere Betriebe ein Durchlaufposten, der über den Vorsteuerabzug ohnehin erstattet wird. Wirtschaftlich wirkt beim Unternehmen allenfalls die Energiesteuersenkung von 14,04 Cent netto. Der Rabatt ist damit in erster Linie eine Entlastung der Privathaushalte, nicht der Wirtschaft.

3. Selbst die 14 Cent kommen nicht vollständig an Die Erfahrung aus dem Frühjahr zeigt es: Nach Angaben des Bundeskartellamts sanken die Preise mit Einführung des ersten Tankrabatts Anfang Mai im Durchschnitt nur um knapp 12 Cent (E5/E10) bzw. knapp 15 Cent (Diesel). Netto blieben für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen damit lediglich rund 10 Cent bei Benzin und rund 12,6 Cent bei Diesel – deutlich weniger als öffentlich kommuniziert.

4. Die Weitergabe hängt vom guten Willen der Mineralölwirtschaft ab Die Energiesteuer wird auf der Großhandelsebene, etwa an der Raffinerie, abgerechnet. Eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe der Senkung besteht nicht; das Bundeskartellamt ist keine Preisbehörde. Wer Milliarden an Steuermitteln einsetzt, muss sicherstellen, dass diese bei Bürgern und Mittelstand ankommen und nicht in den Margen der Konzerne versickern.

5. Stop-and-go statt Planungssicherheit Zwei Monate Rabatt im Frühjahr, Pause im Sommer, drei Monate im Herbst, danach ein Preisdeckel: Für Unternehmen, die Angebote kalkulieren, Fahrtkostenpauschalen festlegen und Fuhrparks planen, ist dieses Hin und Her kaum handhabbar. Der Mittelstand braucht verlässliche Rahmenbedingungen statt kurzfristiger Einzelmaßnahmen.

6. Skepsis gegenüber dem Spritpreisdeckel Staatliche Preisobergrenzen sind ein erheblicher Markteingriff und bergen das Risiko von Versorgungsengpässen – gerade an absatzschwachen Tankstellen im ländlichen Raum. Diese Tankstellen sind für unsere Region Infrastruktur und dürfen nicht unter Druck geraten.

7. Strukturelle Entlastung statt Symbolpolitik Wirksamer für die Wirtschaft wären dauerhafte Maßnahmen: eine spürbare Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen, niedrigere Netzentgelte, eine verlässliche Entwicklung des CO₂-Preises sowie eine Entfernungspauschale, die die Realität im Flächenland abbildet. Selbst Befürworter des Tankrabatts aus der Wissenschaft haben angeregt, vor einer Verlängerung solche Alternativen zu prüfen.

Unsere Forderungen an Landes- und Bundespolitik:
Die Bundesregierung muss die Weitergabe der Steuersenkung konsequent kontrollieren – einschließlich einer gesonderten Auswertung der Markttransparenzstelle für den ländlichen Raum. Künftige Entlastungen sind so zu gestalten, dass auch vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe tatsächlich profitieren.

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