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Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen hilft Arbeitsplätze zu sichern

• Erstattung von SV-Beiträgen entlastet Unternehmen
• Kritik an praxisferner Kopplung von Kurzarbeitergeld an Weiterbildung

Die Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern begrüßen die unlängst von der Berliner Koalition beschlossene Verlängerung erleichterter Kurzarbeitsreglungen bis Ende 2021. Eine vollständige Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in der zweiten Jahreshälfte mit einem Zwang zur Weiterbildung zu verknüpfen, wird allerdings kritisiert.

Jens Matschenz, Geschäftsführer für Wirtschaft und Arbeit der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern erklärte dazu heute:

„Die Entscheidung zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen bei der Kurzarbeit bis Ende 2021 hilft unseren Unternehmen Arbeitsplätze zu sichern. Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021 stellt dabei eine wichtige Entlastung dar, gerade für Branchen, die voraussichtlich auch noch im nächsten Jahr unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden werden.

Allerdings ist die beschlossene Kopplung einer vollständigen statt einer hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab der zweiten Jahreshälfte an die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen diskriminierend und völlig praxisfern.

Zweifellos ist betriebliche Weiterbildung wichtig. Aber unsere Erfahrungen zeigen deutlich, dass sowohl größere als auch die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Zeiten coronabedingter Kurzarbeit überhaupt nicht in der Lage sind, Qualifizierungsmaßnahmen in den vorgeschriebenen Größenordnungen praktisch umzusetzen.

Weiterbildung der Beschäftigten muss weiterhin flexibel auf der betrieblichen Ebene geregelt werden. Die Verlängerung der Corona-Kurzarbeitergeldregelungen darf deshalb nicht an einen starren Zwang zur Qualifizierung ins Blaue hinein gebunden werden. Hier muss nachgebessert werden!“

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