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VNW-Direktor Andreas Breitner: "Auf jeden Haushalt könnten zusätzliche Kosten in Höhe von 150 Euro pro Jahr zukommen"

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Mehreren hunderttausend Mieterinnen und Mietern in Mecklenburg-Vorpommern droht eine deutliche Verteuerung der Kabelgebühr. „Auf jeden Haushalt könnten zusätzliche Kosten in Höhe von 150 Euro pro Jahr zukommen“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW).

Hintergrund sind Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die seit den 80er Jahren bewährte Praxis abzuschaffen, wonach Wohnungsunternehmen einen Fernsehanschluss kostengünstiger als einzelne Kabelanschlussunternehmen anbieten können.

Seit einigen Jahren unternehmen wir alles, den Anstieg der Wohnkosten für unsere Mieterinnen und Mieter im Rahmen zu halten“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Und jetzt schafft ausgerechnet das Bundeswirtschaftsministerium über Nacht Fakten, die das Wohnen für Menschen mal ebenso um 150 Euro Jahr verteuern wird. Na toll. Das verstehe wer will.“

In Mecklenburg-Vorpommern beziehen derzeit etwas mehr als 300.000 Mieterhaushalte über in den Wohngebäuden installierte Breitbandnetzen eine Fernsehgrundversorgung frei empfangbarer TV-Sender wie ARD, ZDF, RTL oder Pro7. Die Mieterinnen und Mieter kostet das im Durchschnitt rund fünf Euro im Monat. Bezahlt wird das über die vom Vermieter gestellte Nebenkostenabrechnung. Die Grundlage dafür ist die Betriebskostenverordnung, die das Bundesministerium jetzt ändern will.

Alle Kosten für eine Fernsehgrundversorgung werden abgedeckt
„Der große Vorteil der aktuellen Regelung besteht darin, dass damit alle Kosten für eine Fernsehgrundversorgung abgedeckt sind“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Damit wird ein Stück gesellschaftlicher Teilhabe auch für jene garantiert, die nicht über viel Geld verfügen.“

Die Kernbotschaft des Bundeswirtschaftsministeriums laute: jeder Mieter solle seinen Kabelanbieter selbst bestimmen können. „Was das Ministerium aber verschweigt: es wird dann für jede Mieterin und jeden Mieter teurer“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Sollte die Abrechnung über die Nebenkosten nicht mehr möglich sein, müssen die Kabelnetzanbieter Einzelabrechnungen stellen. Statt der bislang fünf Euro im Monat wären dann zehn, eher 15 Euro fällig.“

Menschen mit wenig Geld drohen Nachteile
Eine derartige Änderung der Nebenkostenverordnung würde vor allem Geringverdiener, Rentner und Sozialhilfeempfänger belasten. „150 Euro Mehrausgaben – das muss man erst mal wuppen“, sagt Andreas Breitner. „Besonders problematisch wird die Sache für Sozialhilfeempfänger: solange Kabelgebühren Teil der Nebenkosten sind, werden diese vom Amt übernommen. Dürfen sie es nicht sein, muss der Betroffene die Kosten allein tragen.“

„Auch für die Anbieter der Kabeldienstleistung ist die bisherige Praxis eine faire Lösung“, sagt der VNW-Direktor weiter. Die Wohnungsunternehmen schreiben den Auftrag ordnungsgemäß aus. Für alle Anbieter bei der Bewerbung um den Auftrag besteht Chancengleichheit.

Kleinere, regionale Telekommunikationsanbieter geraten in Bedrängnis
Ein Wegfall der Umlage bringt kleinere, regionale Telekommunikationsanbieter in Bedrängnis. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich die Zahl der Wettbewerber auf dem Markt verringert und am Ende nur die großen Konzerne überleben. So wächst bei den Unternehmen die Sorge, dass sie künftig die Investitionen nicht mehr aufbringen können, weil die Umlagefähigkeit über langfristige Verträge Investitions- und Planungssicherheit schafft.

„Die Umlagefähigkeit hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Bei neuen Ausschreibungen erleben wir einen intensiven Wettbewerb, an dem viele kleinere, regionale Anbieter erfolgreich teilnehmen. Die Stärkung der örtlichen Wirtschaft ist gerade im ländlichen Raum im Interesse der Kommunen.“

Landesregierung sollte in Berlin intervenieren
VNW-Direktor Andreas Breitner fordert deshalb die Landesregierung in Schwerin auf, beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin zu intervenieren. „Es geht darum, dass die Wohnkosten nicht zusätzlich steigen, und darum, die heimische Wirtschaft zu unterstützen. Die im VNW organisierten Wohnungsunternehmen wollen die Berliner Pläne nicht ohne Protest hinnehmen“, so Breitner.

„Und was die Wahlfreiheit der Mieterinnen und Mieter für schnelles Internet, alternative oder Streamingdienste angeht, so wird diese nicht beschränkt“, fügt der VNW-Direktor hinzu. „Es kommt doch auch niemand auf die Idee, den Wohnungsunternehmen vorzuschreiben, Fenster von unterschiedlichen Anbietern einzubauen, um so die Wahlfreiheit der Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten.“

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