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VNW-Direktor Andreas Breitner: "Bei der Lösung der DDR-Altschuldenproblematik dürfen die Genossenschaften nicht vergessen! werden!"

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1. Entlastung der kommunalen Wohnungsunternehmen von DDR-Altschulden ist gut.
2. Auch den Genossenschaften wurden derartige Schulden aufgehalst. Ihnen muss ebenfalls geholfen werden.
3. Wohnungsgenossenschaften müssen bis zu einem Euro pro Quadratmeter in die Schuldentilgung stecken. Darunter leiden die Mieterinnen und Mieter.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die von der Europäischen Union im Dezember gewährte Möglichkeit zur Entschuldung seiner Kommunen nutzen. Dies betreffe Verbindlichkeiten aus dem ehemaligen DDR-Wohnungsbau. «Insgesamt belaufen sich die Altverbindlichkeiten aus der kommunalen Wohnungswirtschaft in MV auf über 250 Millionen Euro. Diese belasten die kommunalen Haushalte bis heute und erschweren so Investitionen in kommunale Wohnungsbestände», teilte Innenminister Christian Pegel am Samstag in Schwerin mit. Ab 2023 will das Land daher jährlich 25 Millionen Euro zur Entschuldung bereitstellen. Bisher seien über den kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2021 und 2022 lediglich insgesamt 30 Millionen Euro an 300 Kommunen vergeben worden.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Wir begrüßen die Entscheidung der Landesregierung, den Kommunen bei der Entschuldung ihrer Wohnungsunternehmen mehr als bisher unter die Arme zu greifen. Zugleich frage ich mich, warum lediglich die kommunalen Wohnungsunternehmen von den öffentlichen Mittel profitieren sollen und die Wohnungsgenossenschaften mal wieder leer ausgehen.

Auch Genossenschaften haben im Zuge der Wiedervereinigung die DDR-Altschulden übergestülpt bekommen und leiden noch heute, mehr als 30 Jahre nach der Deutschen Einheit, unter der damaligen Entscheidung. Solange die Landesregierung diesen Umstand ignoriert, bedroht sie in weiten Teilen des Landes das bezahlbare Wohnen.

Die Genossenschaften zu vergessen, ist eine nicht zu akzeptierende Ungleichbehandlung, zumal sie – ähnlich wie kommunale Wohnungsunternehmen – in vielen Kommunen Mecklenburg- Vorpommerns ein wirtschaftlicher Anker sind. Wer Wohnungsgenossenschaften stärkt, stärkt die die Region.

Die sozialen Vermieter erkennen an, dass Mecklenburg-Vorpommerns als einziges ostdeutsches Bundesland sich dieses Problems angenommen hat. Zugleich aber geht es nicht nur um Symbolik, sondern darum, den Wohnungsunternehmen wirklich zu helfen. Immerhin haben die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften derzeit noch rund 400 Millionen Euro an DDR-Altschulden in ihren Büchern stehen.

Nach Angaben der VNW-Unternehmen fehlen ihnen im Durchschnitt bis zu einem Euro pro Quadratmeter, die sie nicht in die Sanierung und Modernisierung investieren können, sondern in die Schuldentilgung stecken müssen. Wohlgemerkt für Schulden, die sie nicht zu verantworten haben, sondern die ihnen im Zuge der deutschen Wiedervereinigung unrechtmäßig aufgehalst wurden.

Vor allem kleinere Wohnungsunternehmen und jene im ländlichen Raum, der von Abwanderung betroffen ist, leiden darunter, dass sie immer noch Schulden aus DDR-Zeiten abtragen müssen. So muss in einigen Fällen noch für Wohngebäude gezahlt werden, die längst abgerissen wurden.

Die Lösung der Altschuldenfrage ist von grundsätzlicher Bedeutung für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wenn betroffene Unternehmen mit diesem Problem allein gelassen werden, wird der ländliche Raum weiter abgehängt. Das nutzt nur populistischen Parteien. Letztlich tragen intakte und finanziell gesunde Wohnungsunternehmen, die sich um ihre Quartiere kümmern (können), zum sozialen Frieden bei.“

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