VNW-Direktor Andreas Breitner: Gewerbeimmobilien in Wohngebäude umwandeln
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Die sinkende Nachfrage nach Gewerbeimmobilien geht mit einem anhaltend hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum einher. Gerade Metropolen gelten für viele Menschen nach wie vor als Orte, die Jobs, vielfältige Kontakte zu anderen Menschen, Kultur und gute Lebensbedingungen versprechen Deshalb verzeichnen Städte nach wie vor einen Zuzug von Menschen aus dem In- und Ausland.
Eigentümer von Gewerbeimmobilien sollten die aktuelle Chance nutzen und bisher als Bürogebäude genutzte Immobilien in Wohngebäude umwandeln. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bietet auf viele Jahrzehnte hinaus eine sichere Einnahmequelle. Allerdings müssten Immobilienfonds sich von Renditephantasien verabschieden.
Die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien wäre auch aus Gründen des Klimaschutzes sinnvoll. Die notwendige Infrastruktur für die Gebäude, die Anbindung an den ÖPNV bzw. umliegende Geschäfte sind vorhanden. Zudem müssen keine neuen Flächen versiegelt werden. Nicht zuletzt würde eine Umwandlung von Büro- und Gewerbeimmobilien in Wohngebäude der Verödung der Innenstädte entgegenwirken. Dort, wo Menschen leben, bleiben die Viertel spannend und aufregend.
Die Kommunen wiederum sollten prüfen, wie sie die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien (be)fördern können. Sie sollten bestehende Bebauungspläne überprüfen und gegebenenfalls so anpassen, dass die Nutzung des Quartiers für Wohnraum erlaubt wird. Dabei ist klar, dass Wohnen - zu Recht - nicht in jedem Gebiet zulässig ist. Zugleich sollten die Kommunen auf Fördermittel, die der Bund und die Bundesländer für den Stadtumbau zur Verfügung stellen, zugreifen.
Es geht vor allem darum, den Mix aus Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen. Reine „Schlafstädte“ sind heute genauso out wie reine Gewerbegebiete am Rande der Stadt. Vorbild könnte die besonders nachgefragten Gründerzeitviertel sein. Dort wird das Erdgeschoss häufig gewerblich genutzt, während in den darüber liegenden Etagen gewohnt wird.
Mir ist bewusst, dass eine Umwandlung von Gewerbe- in Wohnimmobilien für die Eigentümer nicht trivial ist. Eine Nutzungsänderung wird in der Regel wie ein kompletter Neubau behandelt – einschließlich der damit verbundenen heutigen Anforderungen. So müssen vielfältige Aspekte wie Brandschutz, Schallschutz und Wärmeschutz berücksichtigt werden. Auch weitergehende energetische Anforderungen an das Gebäude müssen erfüllt werden.“