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VNW-Direktor Andreas Breitner: "Kein Wildwest in Balkonien!. 'Balkonkraftwerke' bedürfen der Zustimmung des Vermieters."

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Angesichts der aktuell großen Nachfrage nach sogenannten Balkonkraftwerken haben die am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen darauf hingewiesen, dass vor einer Installation die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss

„Üblicherweise ist im Mietvertrag vereinbart, dass eine bauliche Veränderung in der Wohnung oder auf dem Balkon grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedarf“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Die Installation einer Photovoltaikanlage, und darum handelt es sich bei den sogenannten Balkonkraftwerken, ist eine bauliche Veränderung. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er dem Wunsch der Mieterin bzw. des Mieters zustimmt oder nicht.“

„Und Achtung: Deutschland ist auch ein Land der Bastler und Tüftler. 'Balkonkraftwerke' gehören nur in die Steckdose und nirgends woanders angeschlossen. Gerade da, wo ‚wilde Leitungen‘ gelegt werden, steigen die Brandgefahr und das Risiko technischer Defekte. Kein Wildwest in Balkonien!“

Es sei verständlich, dass angesichts der aktuellen Energiekrise Menschen vermehrt die ‚Produktion von Solarenergie‘ in die eigene Hand nehmen wollten, sagt der VNW-Andreas Breitner weiter. Solarzellen auf dem eigenen Balkon erleichterten das. „Die Installation einer derartigen Anlage mag einfach sein, die Auswirkungen sind es jedoch sind. Bei einer Verletzung des Mietvertrages können die Folgen für die Mieterin bzw. den Mieter gravierend sein.“

Besonders problematisch werde es, wenn bei der Anbringung der Photovoltaikanlage die Hausfassade inklusive der Dämmung beschädigt werde, so der VNW-Direktor. „Dadurch können erhebliche Rückbaukosten entstehen, die der Verursacher zu tragen hat.“ Zudem werde das Aussehen der Wohnanlage verändert und Nachbarn könnten sich durch Blendwirkungen gestört fühlen. „Auch Veränderungen am Erscheinungsbild eines Wohngebäudes bedürfen in der Regel der Genehmigung des Vermieters."

Am Balkon angebrachte Photovoltaikanlagen könnten auch versicherungsrechtliche Probleme verursachen. „Wer haftet, wenn herabfallende Bauteile Menschen verletzen oder an anderen Gegenständen - beispielsweise einem Auto - Schäden verursachen?“ sagt VNW-Direktor Andreas Breitner. „Ich würde nicht darauf wetten, dass die eigene Hausrats- oder Haftpflichtversicherung dafür aufkommt.“

VNW-Direktor Andreas Breitner rät allen Mieterinnen und Mietern, die Interesse an einem „Balkonkraftwerk“ haben, vorher Kontakt zu ihrem Wohnungsunternehmen aufzunehmen und sich eine Zustimmung einzuholen. „Das vermeidet Streit, Ärger und erhebliche Kosten, wenn eine installierte Anlage zurückgebaut werden muss."

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