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VNW-Direktor Andreas Breitner zum Gesetz gegen die Umwandlung von Wohnungen in Ferien-Apartments: "Profitieren werden jene, die bezahlbaren Wohnraum suchen"

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Urlaubsorte in Mecklenburg-Vorpommern sollen künftig besser gegen die Umwandlung von Wohnungen in Ferien-Apartments vorgehen können. Die Landesregierung beschloss am Dienstag einen Gesetzentwurf, der es den Städten und Gemeinden ermöglichen soll, die Umnutzung vorhandenen Wohnraums von einer Einzelfallerlaubnis abhängig zu machen. Der Entwurf sieht allerdings Ausnahmen vor. So soll es möglich sein, eine Wohnung oder Nebenwohnung für bis zu 90 Tage im Jahr als Ferienwohnung zu vermieten.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Das ist eine gute Entscheidung im Sinne jener, die in den Urlaubsregionen verzweifelt nach einer bezahlbaren Wohnung suchen. In vielen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns gibt es bereits eine hohe die Zahl an Ferienwohnungen und ich fürchte, dass infolge der Corona-Pandemie der Bedarf an Urlaubsdomizilen im Inland steigen wird.

Dadurch aber wird sich der Druck auf die Kommunen in den klassischen Urlaubsregionen und auf das bezahlbare Wohnen erhöhen. Das Anbieten einer Ferienwohnung ist leider oftmals lukrativer als eine dauerhafte Vermietung zu Wohnzwecken. Die Folge erleben jene, die bezahlbaren Wohnraum suchen, bereits heute: an der Küste, auf den Inseln und rund um die Mecklenburger Seenplatte herum sind die Mietsteigerungen überproportional.

Die Verantwortlichen in den Rathäusern und Amtsverwaltungen bekommen mit dem geplanten Gesetz ein gutes Mittel in die Hand, die Umwandlung von normalen Wohnungen in Feriendomizile im Sinne jener zu steuern, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Profitieren werden jene, die in den Urlaubsregionen arbeiten, aber auf Grund der Mietentwicklung dort nicht mehr wohnen können und von weit her zum Arbeitsplatz pendeln müssen.

Natürlich sorgen Ferienwohnungen über die Zweitwohnungssteuer auch für Einnahmen, auf die viele Städte und Gemeinden nicht verzichten können. Aber es gehört zur kommunalen Daseinsvorsorge, Einheimischen die Möglichkeit zu bieten, vor Ort und nah am Arbeitsort wohnen zu können.

Allerdings wird allein ein Umwandlungsverbot den Mangel an bezahlbarem Wohnraum nicht beseitigen. Die Bürgermeister müssen zugleich den Bau von preiswerten Wohnungen in Geschossgebäuden vorantreiben und dazu ihre Planungshoheit für das Dauerwohnen zielgerichtet einsetzen. Die im VNW-organisierten Wohnungsunternehmen haben Jahrzehnte lange Erfahrung in der Verwaltung bezahlbarer Wohnungen. Mit ihnen lassen sich Konzepte für Wohnquartiere entwickeln, in denen Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen eine Wohnung finden können.“

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