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VNW-Direktor Andreas Breitner zum Rückgang der Zahl der Sozialwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern

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In Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr die Zahl der Sozialwohnungen erneut gesunken. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion, Caren Lay, zufolge ging diese um rund 27 Prozent zurück. Landesbauminister Christian Pegel hatte vor gut einem Jahr die Zahl der Sozialwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 5000 beziffert. Ende 2018 hatte deren Zahl bei 6099 gelegen.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

Obwohl Mecklenburg-Vorpommern bei der Förderung bezahlbaren Wohnraums zuletzt vieles richtig gemacht hat, sprechen die Zahlen eine klare Sprache. Der Rückgang von Sozialwohnungen im Land ist eine bedenkliche Entwicklung, die allerdings genauer betrachtet werden muss. So geht aus den jetzt veröffentlichten Zahlen beispielsweise nicht hervor, wo Sozialwohnungen verloren gehen.

Gerade im ländlichen Raum leiden Kommunen seit Jahren über einen anhaltenden Wegzug von Menschen. Wohnungsunternehmen aus diesen Regionen klagen über einen signifikanten Leerstand von Wohnraum. Dieser betrifft oftmals in die Jahre gekommene billige Wohnungen, die weder vom Grundriss noch von der Ausstattung heutigen Ansprüchen von Mieterinnen und Mietern genügen.

Hinzu kommt, dass eine Sozialwohnung, die aus der Bindung fällt, nicht automatisch erheblich teurer und damit für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen von heute auf morgen unbezahlbar wird. Zum einen ist die Erhöhung der Miete gesetzlich geregelt und – wenn überhaupt – nur über einen Zeitraum von vielen Jahren möglich. Zum anderen ist für ein VNW-Unternehmen eine Wohnung kein Spekulationsobjekt, das nach Auslaufen der Sozialbindung meistbietend verkauft wird. Unsere Unternehmen behalten die Wohnungen über viele Jahrzehnte im Bestand.

Ferner fördert Mecklenburg-Vorpommern seit einigen Jahren verstärkt die Errichtung von Sozialwohnungen. In vielen Kommunen des Landes wird inzwischen zudem darauf geachtet, dass bei einem Neubauprojekt ein Teil der Wohnungen – meist sind es 30 Prozent – öffentlich gefördert werden muss.

VNW-Mitgliedsunternehmen erleben in Mecklenburg-Vorpommern aber immer öfter, dass es schwierig ist, Mieterinnen und Mieter für Sozialwohnungen zu finden, die im ersten Förderweg errichtet wurden und für 5,50 Euro pro Quadratmeter vermietet werden müssen.

Ein Grund liegt darin, dass Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen bereits viele qualitativ gute Wohnungen in ihrem Bestand haben, deren Miete aber zum Teil deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Miete für eine im ersten Förderweg errichtete Wohnung liegt. Die Menschen achten bei den Wohnkosten genau auf Preisunterschiede. Und sie entscheiden sich in der Regel eher für eine gute Bestands- als für eine Neubauwohnung.“

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