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VNW-Direktor Andreas Breitner zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald: „Dadurch wird keine einzige Wohnung geschaffen.“

Den Artikel lesen: VNW-Direktor Andreas Breitner zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Rostock und Greifswald: „Dadurch wird keine einzige Wohnung geschaffen.“

1. Es ist gut, dass die Schweriner Landesregierung sich für das bezahlbare Wohnen stark macht.
2. Notwendig sind gute Bedingungen für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
3. Mehr staatliche Förderung unverzichtbar.

In Rostock und Greifswald soll die 2018 eingeführte Mietpreisbremse verlängert werden. Bauminister Christian Pegel (SPD) legte dem Kabinett am Dienstag den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung des Landes vor, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte. Nun sollen noch Verbände angehört werden, ehe sich das Kabinett noch einmal damit befasst.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Gut, dass sich die Schweriner Landesregierung für das bezahlbare Wohnen stark macht. Allerdings sollte sie dabei ausgewogen und mit großer Umsicht vorgehen.

Etwa die Hälfte aller in Greifswald und Rostock angebotenen Mietwohnungen wird von der stadteigenen Wohnungsgesellschaften oder den in den Städten ansässigen Wohnungsgenossenschaften – den sozialen Vermietern - angeboten.

Bei diesen Unternehmen liegt die monatliche, durchschnittliche Netto-Kaltmiete deutlich unter den Werten des örtlichen Mietspiegels. Zudem erhöhen sie ihre Mieten nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Dann aber liegt die Erhöhung in der Regel deutlich unter dem zulässigen Mittelwert.

Bei Mecklenburg-Vorpommerns größtem Wohnungsunternehmen, der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH, liegt die durchschnittliche Neuvertragsmiete beispielsweise bei 6,65 Euro pro Quadratmeter. Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete eine deutlich stärkere Mieterhöhung erlauben würde, steigt bei der WIRO die Netto-Kaltmiete für die gesamte Wohnung in drei Jahren um nicht mehr als fünf Prozent, maximal aber um zehn Euro monatlich.

Ähnlich verhält sich die städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald, deren durchschnittliche Nettokaltmiete derzeit bei 5,42 Euro pro Quadratmeter liegt. Auch dieses Wohnungsunternehmen bleibt mit seinen Mieterhöhungen regelmäßig deutlich unter den zulässigen Werten.

Bei den Wohnungsgenossenschaften ist die Lage ähnlich. Sie sorgen mit ihrem Wohnungsangebot also dafür, dass auch in den besonders nachgefragten Regionen Mecklenburg-Vorpommerns bezahlbarer Wohnraum in nennenswertem Umfang zur Verfügung gestellt wird.

Eine Mietpreisbremse schafft keine einzige neue Wohnung

Soziale Vermieter sehen bürokratische Eingriffe in die Mietpreisgestaltung vom Grundsatz her kritisch. Land und Kommunen sollten sich daher eher um Rahmenbedingungen kümmern, die den Bau bezahlbarer Wohnungen befördern. Eine Mietpreisbremse oder die Senkung der Kappungsgrenze schaffen nicht eine einzige Wohnung. Sie sorgen eher dafür, dass potenzielle Investoren abgeschreckt werden.

Angesichts der derzeit schwierigen Lage beim Wohnungsbau – erst gestern berichtete die Bauwirtschaft von einem dramatischen Einbruch – gilt eines: Keine weiteren staatlichen Beschränkungen, sondern stattdessen Vorfahrt für den Wohnungsbau.

Deshalb muss das Land – wenn nötig – auch auf Pump die öffentliche Wohnungsbauförderung massiv ausweiten. Zudem sollte die erfolgreiche Altschuldenhilfe, von der bislang leidglich kommunale Wohnungsunternehmen profitieren, auch für Genossenschaften ermöglicht werden.

Nachholbedarf haben die Kommunen zudem bei den Genehmigungsverfahren. Wenn Wohnungen rascher genehmigt und vermehrt auf Typenhäuser gesetzt werden könnte, ließen sich rasch(er) Wohnungen in nennenswerter Zahl errichten – und das zu bezahlbaren Preisen.

Mieten nicht von der allgemeinen Preisentwicklung abkoppeln

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Mieten nicht von der allgemeinen Preisentwicklung abgekoppelt werden dürfen. Während die Mieten in Mecklenburg-Vorpommern im Mittel der vergangenen drei Jahre um 4,7 Prozent stiegen, lag die Inflationsrate allein im vergangenen Jahr bei 7,7 Prozent.

Ja, Wohnen ist ein Grundbedürfnis und hier gelten besondere Regeln. Aber auch Wohnungsunternehmen können nicht auf Dauer ein Minus erwirtschaften. Dann würde es sie in einigen Jahren nicht mehr geben.“

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