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VNW zur Reform der Grundsteuer: Schweriner Landesregierung muss eigene Lösung für Mecklenburg-Vorpommern entwickeln

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Der Bundestag hat am Freitag die Reform der Grundsteuer beschlossen.

Dazu erklären Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) und Gerhard Viemann, Direktor für den Prüfungsdienst des VNW:

„Der wichtigste Punkt der vom Bundestag beschlossenen Grundsteuerreform besteht darin, dass die Bundesländer eigene Lösungen entwickeln können. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern muss umgehend eine Regelung erarbeiten, die regionale Besonderheiten des Bundeslandes berücksichtigt.

Die vom Bundesfinanzministerium favorisierte Bundesregelung ist unsozial, weil ältere Wohngebäude mit niedrigen Mieten höher besteuert werden als neue Gebäude mit hohen Mieten. Menschen, die sich eine teurere Wohnung leisten können, werden so entlastet, während Haushalte mit geringem Einkommen mehr als früher zahlen müssen. Das kann in Zeiten steigender Mieten nicht das Ziel einer sozial gerechten Wohnungspolitik sein.

Bei der Bundesregelung wird die Höhe der Grundsteuer auf der Grundlage einer sogenannten durchschnittlichen Nettokaltmiete ermittelt. Diese Regelung benachteiligt jene Menschen, die in einer Wohnung leben, deren Miete unter der Durchschnittsmiete liegt. In Mecklenburg-Vorpommern sind das derzeit 86 Prozent aller Wohnungen. Damit zahlen vor allem die Mecklenburger die grundsteuerliche Zeche.

Hinzu kommt, dass bei der Bundesregelung in die Berechnung der Höhe der Grundsteuer 75 Prozent des Bodenwerts eingeht. Mit anderen Worten: je teuer die Wohngegend ist, desto höher ist die Grundsteuer. Haushalte mit geringem Einkommen werden sich künftig angesagte Stadtviertel nicht mehr leisten können.

Der VNW favorisiert das sogenannte Flächen-Lage-Modell, das bei der Berechnung der Höhe der Grundsteuer hauptsächlich die Grundstücksgröße bzw. die Wohnfläche heranzieht. Zwar werden über den sogenannten Lagefaktor dabei auch die unterschiedlichen Bodenrichtwerte berücksichtigt. In der Gesamtberechnung der Grundsteuer spielt aber der Wert eines Grundstücks keine so große Rolle. Das Flächen-Lage-Modell ist zudem unbürokratischer als die Bundesregelung.

Mecklenburg-Vorpommern hätte es über die Länderöffnung nun selbst in der Hand, für die dort lebenden Menschen eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Andere Bundesländer machen das vor. In Schwerin scheint man aber in einem Gehorsam gegenüber dem Bund und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu verharren. Schade Mecklenburg-Vorpommern, das wäre deine Chance gewesen.“

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