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Was will ich mal werden? – Berufs- und Studienorientierung an den Schulen

PRESSEMITTEILUNG Nr. 06/17 - 24.01.2017 Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Was will ich mal werden? – Berufs- und Studienorientierung an den Schulen
  • Landesregierung, Gewerkschaften und Verbände haben neue Struktur vorgestellt
  • Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern sollen auf die Berufs- und Studienwahl künftig besser vorbereitet werden.

Das Land will mit einer neuen Struktur die Berufs- und Studienorientierung an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen verbessern. Dabei sollen die etablierten Angebote geordnet und um neue Maßnahmen ergänzt werden. In der Landespressekonferenz hat Bildungsministerin Birgit Hesse gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Nord und der Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommern die neuen Regelungen vorgestellt. Sie sind in der Verwaltungsvorschrift für die Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden und beruflichen Schulen zusammengefasst, die in Kürze veröffentlicht werden soll.

„Mit der Berufswahl stellen Schülerinnen und Schüler die Weichen für ihren eigenen Lebensweg“, sagte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Die Berufs- und Studienorientierung soll ihnen bei der richtigen Entscheidung helfen. Dabei wollen wir das Rad nicht neu erfinden. Viele der Angebote sind unseren Lehrerinnen und Lehrern bestens bekannt, weil sie damit ganze Schülergenerationen bei der Berufsfindung oder bei der Wahl eines Studienfachs bereits unterstützt haben. Diese Angebote soll es weiterhin geben. Sie sollen allerdings besser aufeinander abgestimmt und um neue Maßnahmen ergänzt werden“, erläuterte Hesse.

Die neuen Regelungen zur Berufs- und Studienorientierung sollen vom Schuljahr 2017/2018 an gelten. In der Sekundarstufe I sind verschiedene Phasen der Berufs- und Studienorientierung vorgesehen. So sollen Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen 5 und 6 beispielsweise Beruf und Arbeit als wegweisende Teile des Lebens begreifbar gemacht werden. In den Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 sollen sie ihre Stärken, Neigungen und Interessen besser kennenlernen und verschiedene Berufsfelder erkunden. Neu ist die landesweit verbindliche Berufsorientierung an Gymnasien.

„Die Einführung der Berufsorientierung an den Gymnasien ist ein wichtiger, von uns lange geforderter Schritt“, betonte der stellvertretende Vorsitzende des DGB Nord, Ingo Schlüter. „Unsere Erfahrung zeigt, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium nach dem Abitur ein Studium beginnen wollen. Für viele Schülerinnen und Schüler bietet eine Berufsausbildung eine durchaus attraktive Alternative zum Studium. Besonders begrüßen wir die in der Richtlinie angelegte Kooperation der Schulen mit externen Partnern. Letztlich ist der Ausbildungserfolg jedoch zuerst von der in den Unternehmen und Beruflichen Schulen gebotenen Ausbildungsqualität abhängig“, sagte Schlüter.

Das Land gibt mit den neuen Regelungen für die Berufs- und Studienorientierung die Rahmenbedingungen vor. Wie genau die Schulen die Angebote gestalten, verankern sie in einem schuleigenen Konzept. Von der Jahrgangsstufe 7 an ist die Arbeit mit dem bundesweit etablierten Berufswahlpass verbindlich. Das Schülerbetriebspraktikum bleibt ein obligatorischer Bestandteil der Berufs- und Studienorientierung und wird um die Empfehlung eines Sozialpraktikums erweitert.

„Wir setzen uns als Arbeitgeber für eine fundierte Berufs- und Studienorientierung an allen Schulformen ein, damit jeder Schüler und jede Schülerin den individuell passenden Weg einschlägt“, so Joyce Müller-Harms, Geschäftsführerin Berufsbildung bei der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.

„Auf diese Weise finden Unternehmen im Umkehrschluss geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nämlich die Richtigen als die Besten für bestimmte Tätigkeiten! Natürlich meinen wir mit ‚Die Richtigen sind die Besten‘ auch die Erkenntnis, dass Noten allein noch keinen geeigneten Bewerber ausmachen. Nicht die mit dem höchsten Schul- und Studienabschluss, mit den besten Noten, dem geradlinigsten Lebenslauf sind die Besten. Sondern: Die Richtigen müssen es sein – und dafür braucht es vielfältige Möglichkeiten des Ausprobierens und des Kontaktes, wie sie in der neuen Verwaltungsvorschrift verankert und nun mit Aktion zu füllen sind.“

Nachwievor ist die Bundesagentur für Arbeit ein wichtiger Kooperationspartner und führt die Berufsberatung durch. Vorgesehen ist auch, dass die Schulen verstärkt die regionalen Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT nutzen und mit außerschulischen Kooperationspartnern wie Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sollen zu Beginn eines jeden Schuljahres über die Angebote an den Schulen informiert und der Austausch zwischen Schule und Elternhaus verbessert werden.

Auch an den Beruflichen Schulen wird die Berufs- und Studienorientierung verbindlicher. Sie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die noch in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Das sind in der Regel Jugendliche, die ein Berufsvorbereitungsjahr, die Fachoberschule oder das Fachgymnasium besuchen. Die Schülerinnen und Schüler sollen gezielter auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet werden. Die bereits vorhandenen Angebote, wie Berufsberatung und Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen, sollen durch weitere Informationstage ergänzt werden.

Bei der diesjährigen Winterakademie des Instituts für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) vom 6. bis 8. Februar ist eine Lehrerfortbildung zur „Berufs- und Studienorientierung an den Schulen“ geplant. Dabei wird es insbesondere um die praktische Umsetzung der neuen Struktur für die Berufs- und Studienorientierung und die Entwicklung des schuleigenen Konzeptes gehen.

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