„Wenn weitere Beschäftigte ausfallen, ist die Versorgung von Menschen mit Behinderungen nicht mehr gesichert“
bpa fordert verbindliche Vorgaben zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Eingliederungshilfe
Die aktuelle Pandemiewelle und die bevorstehende Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefährden die Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Davor warnt der Bundesverband privater Anbietersozialer Dienste e.V. (bpa). „Seit zwei Jahren sind die Einrichtungen der Eingliederungshilfe massiv von den Auswirkungen der Pandemie betroffen“, sagt bpa-Präsidiumsmitglied Christof Schaefers. „Menschen mit Behinderungen haben unvermeidbar häufig engen Kontakt zu anderen versorgten oder betreuten Personen sowie zu den Beschäftigten, zudem sind Hygiene- und Abstandsregeln nicht für jeden immer umsetzbar.“
Krankheitsfälle, Quarantäneanordnungen und Sorgen angesichts der einrichtungsbezogenen Impfpflicht setzten die Einrichtungen der Eingliederungshilfe derzeit besonders unter Druck, so Schaefers. „Die Personalsituation ist schon jetzt angespannt. Wir können nicht zulassen, dass weitere Beschäftigte in der Eingliederungshilfe ausfallen. Dann ist die Versorgung von Menschen mit Behinderungen nicht mehr gesichert.“
Bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müsse deshalb die Sicherstellung der Versorgung immer an oberster Stelle stehen. „Der Einigung der Landes-Gesundheitsminister auf ein abgestuftes Verfahren, bei dem Betretungsverbote an letzter Stelle stehen, müssen nun konkrete Regelungen vor Ort folgen. Dort haben die Gesundheitsämter das letzte Wort. Sie brauchen jeweils landesweit verbindliche Vorgaben.“
Nicht alle Beschäftigten würden sich durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht überzeugen lassen. Zudem könne eine solche Maßnahme keinen höheren Schutz für Menschen mit Behinderungen schaffen, so lange Angehörige ungeimpft sein können. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht könne nur im Zusammenspiel mit einer allgemeinen Impfpflicht wirken, so Schaefers.