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Willkommen Vink Chemicals - Industrie ansiedeln und nicht abwandern lassen

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UV zur Kritik bezgl. Ansiedlung Vink Chemicals in Schwerin: Die Firma Vink Chemicals aus Niedersachsen plant den Bau eines Werks in Schwerin. Bis zu 45 Mitarbeiter sollen ab 2025 Konservierungsmittel für technische Anwendungen herstellen. Die Umweltorganisation BUND äußerte sich kritisch zu der Ansiedlung, da eine Chemieproduktionsstätte als sogenannter Störfallbetrieb gelte.

Diese Kritik an der Ansiedlung des Chemiebetriebes in Schwerin können wir in keiner Weise nachvollziehen. Wie bei Anlagen in diesem Bereich üblich wird nach Bundesemissionsschutzgesetz geprüft und es werden Auflagen erteilt, die vor Aufnahme einer Produktion in Deutschland unabdingbar sind. Gerade in Deutschland sind umfangreiche Vorkehrungen gesetzlich verankert, die dem Schutz von Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser und Atmosphäre dienen. Tom Henning, UV-Vizepräsident: „Wollte man darüber hinaus jegliche Gefahren von vornerein ausschließen, dann könnte kein Unter-nehmen mehr tätig werden oder sich noch neu ansiedeln. Ein Restrisiko wird immer bestehen. Die Umweltschützer klammern damit auch aus, dass Erzeugnisse, die aus der chemischen Produktion in zahlreichen Bereichen benötigt werden, dann in anderen Ländern, mit meist deutlich geringeren Sicherheitsstandards hergestellt werden und von dort nach Deutschland gelangen. Also exportiert man mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt in Drittstaaten, wo ein Nachprüfen der Produktionsbedingungen kaum möglich ist, anstatt auf die sehr hohen deutschen Standards zu schauen, wo für die Produktion und etwaige Störungen zahlreiche Vorkehrungen getroffen werden müssen.“

Das Bundesemissionsschutzgesetz schreibt Betreiberpflichten und Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen fest, es sind Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Abstandsberechnungen sowie Konzepte zur Verhinderung von Störfällen vorzuweisen. Die technischen Anlagen werden nach geltendem Recht der Betriebssicherheitsverordnung, des Wasserrechts und des Bundesemissionsschutzgesetzes regelmäßig überprüft und auch, bevor diese überhaupt in Betrieb genommen werden. Keine der Prüfstellen und keiner der zugelassenen Sachverständigen würde eine unsichere Produktion abnehmen. Sind jedoch alle Auflagen, die das Gesetz vorschreibt, erfüllt, gibt es auch keinen Grund, entsprechende Genehmigungen nicht zu erteilen.

Pamela Buggenhagen, Verbandsgeschäftsführerin: „Mit der Argumentation des BUND und der Verbreitung von Annahmen über möglicherweise auftretende Störfälle werden von vornherein Ängste gegenüber Industrie und insbesondere der Chemieproduktion geschürt. Was nützen massenhaft Windräder und Solardächer, wenn die erzeugte Energie nicht abtransportiert oder durch eine Wirtschaft vor Ort genutzt wird.“ Scheinbar gibt es „schlechte“ und „gute“ Industrieproduktionen und die weniger attraktiven sollen dahin, wo sich nicht stören nach dem Motto: „Bitte nicht vor unserer Haustür.“ Wird jedoch in Deutschland nicht mehr produziert, wird auch die Transformation zur Klimaneutralität nicht gelingen. Man verlagert nur die Herstellung von benötigten Produkten in der Welt um, was Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land gefährdet.

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