Zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission:
Gefahr selektiver Umsetzung - wenn am Ende nur kostentreibende Elemente kommen, ohne gleichzeitig die Beitragsbasis zu stärken, verschärft sich das Problem
Die Alterssicherungskommission beschreibt die Ausgangslage und die Notwendigkeit des Handelns realistisch: Der demografische Wandel erhöht den Druck auf die gesetzliche Rentenversicherung – und damit auf Beitragszahlende, Arbeitgeber und den Bundeshaushalt. Für die regionale Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gilt jedoch: Entscheidend sind verlässliche Regeln, tragfähige Finanzierung und wettbewerbsfähige Lohnnebenkosten. Das Paket ist durchaus schlüssig konstruiert, verteilt die Lasten aber alles andere als neutral. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich im Saldo eine spürbare Mehrbelastung - und das bei ohnehin enger Eigenkapitaldecke.
„Eine stabile Rente braucht eine stabile Wirtschaft. Wenn Reformen am Ende vor allem die Lohnnebenkosten treiben, verlieren wir Investitionen, Fachkräfte und Arbeitsplätze – das kann niemand wollen. Wir brauchen Lösungen, die soziale Sicherheit stärken, ohne die Betriebe und Beschäftigten zu überfordern“, so Matthias Kunze, Präsident des Unternehmerverbandes Norddeutschland Mecklenburg-Schwerin e.V..
Der schwerste Brocken ist die gesetzliche Kapitalrente (Empfehlung 28): ein zusätzlicher paritätischer Beitrag von zwei Prozent, schrittweise eingeführt, bedeutet dauerhaft ein Prozent Mehrkosten auf die gesamte Lohnsumme. In einer strukturschwachen Region wie MV, wo viele Betriebe ohnehin im Lohnwettbewerb mit stärkeren Bundesländern stehen, ist das wirklich schmerzhaft - die Kommission selbst räumt ein, dass höhere Lohnnebenkosten Investitionen verlagern können.
Problematisch ist auch die geplante Abschaffung des Minijob-Sonderstatus (Empfehlung 26). Gerade in Gastronomie, Tourismus, Landwirtschaft und Einzelhandel - alles in Mecklenburg-Vorpommern bedeutsame Branchen - sind Minijobs weit verbreitet. Eine vollständige Sozialversicherungspflicht dort erhöht die Personalkosten schlagartig, ohne dass die Ertragslage das hergibt.
Bei den Renteneintrittsregelungen trifft die Anhebung der Regelaltersgrenze und die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (Empfehlungen 5 und 6) vor allem Handwerk und Bau - Branchen, in denen viele in MV früh angefangen haben und körperlich belastende Berufe ausüben. Die Härteklausel mit vereinfachtem Rentenzugang bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich zu begrüßen, wird aber bürokratisch aufwendig werden.
Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erkennt die Kommission immerhin das KMU-Problem ausdrücklich an - in Betrieben mit unter zehn Beschäftigten liegt die bAV-Verbreitung bei gerade mal 25 Prozent. Der Lösungsweg über einen Sozialpartnerdialog (Empfehlung 29) hilft den vielen nicht tarifgebundenen Betrieben in M-V aber erfahrungsgemäß wenig.
Für Selbstständige ist Empfehlung 22 relevant: künftig sollen alle nicht anderweitig obligatorisch abgesicherten Selbstständigen pflichtversichert werden. Die Karenzzeit von drei Jahren mit halbem Regelbeitrag gilt nur bei erstmaliger Gründung im Erwerbsleben - wer nach einer Insolvenz neu startet, geht leer aus.
Das ist gerade in M-V ein echtes Problem. Die Versicherungspflicht soll damit alle selbstständigen Personen umfassen. Nur diejenigen, die bereits eine selbstständige Beschäftigung ausüben, können bei Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge aus der GRV austreten bzw. sich befreien lassen. Neustarter dagegen nicht.
Positive Aspekte:
• Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anpassen
• Anreize zum vorzeitigen Rentenbezug abbauen (Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anheben, Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für langjährig Versicherte, u.a.)
Negative Auswirkungen:
• strukturelle Erhöhung der Lohnnebenkosten ohne gleichwertige Entlastungs- bzw. Wachstumsmaßnahmen (Kapitalrente, Abschaffung des Minijob-Sonderstatus)
• zusätzliche Bürokratiepflichten für Arbeitgeber
• Reformschritte für die Rente, die parallel die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig schwächen
Fünf Kernforderungen aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft in M-V:
1. Abgabenstabilität als gleichrangiges Ziel: Jede Maßnahme muss die Effekte auf Beitragssätze, Lohnnebenkosten und Beschäftigung transparent ausweisen
2. Keine Automatismen aus Zielkennzahlen: Monitoring ja – automatische Leistungsausweitungen nein
3. KMU-sichere Umsetzung: keine zusätzlichen Arbeitgeberpflichten; keine neuen Meldepflichten
4. bAV für KMU vereinfachen: standardisierte, kostengünstige und digital schlanke Lösungen mit klaren Haftungsregeln
5. Beitragsbasis verbreitern: Arbeitsmarktpotenziale heben (Fachkräfte, Erwerbsbeteiligung, Prävention/Reha), statt Lasten nur umzuverteilen
Fazit:
Wir begrüßen die Bemühungen der Alterssicherungskommission ausdrücklich, fordern jedoch auf, die Vorschläge nicht parteipolitisch zu diskutieren, sondern mit Blick auf die mittelständische Wirtschaft genauer zu bedenken. Verbands-Vizepräsident Detlef Elss: „Das Papier belastet KMU in Mecklenburg-Vorpommern überproportional, während die versprochenen Entlastungen - niedrigerer Beitragssatz durch Einführungsgewinne, Bürokratieabbau - wenn überhaupt, erst mittelfristig wirken. Es dürfen keine gegenteiligen Effekte eintreten, indem Wachstumspotenziale gebremst werden, wo sie dringender denn je benötigt werden. Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und Beschäftigung stärken die Vorsorge und Rentenkassen ebenso und dies nachhaltig.“