Wirtschaftsförderung

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Europäische Union | Europäischer Sozialfonds

Die Unterstützung der Wirtschaftspartner bei der Umsetzung der Strukturfonds in MV ist ein mit Mitteln der Europäischen Union aus der Technischen Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF+) in der Förderperiode 2021 - 2027 gefördertes Projekt. Das Ziel ist die Einbindung und Beratung der sechs Spitzenorganisationen der Wirtschaft in MV und deren wirksame Einbindung in den Begleitausschuss (BGA) des Landes MV. Im BGA werden die Vorgaben der Europäischen Union operationalisiert und den regionalen Bedarfen in MV angepasst.

Begleitung der Wirtschaftsförderung in MV: umfassend, kompetent, partnerschaftlich.
Die Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern wäre ohne die unterstützenden Fonds der EU nicht denkbar. Von 2021 bis 2027 stehen dem Land in den drei Fonds, inklusive der europäischen Gelder, insgesamt 2,98 Milliarden öffentliche Gelder zur Verfügung:

  1. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) z.B.: Forschung und Entwicklung, Digitalisierung, Investitionsförderung, Energieeffizienz,
  2. Europäischer Sozialfonds plus (ESF+) z.B.: Berufliche Weiterbildung, Digitalisierung, Berufliche Integration, Strukturentwicklung, Entrepreneurship,
  3. Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-SP) z.B.: Ökologischer Landbau, Integrierte ländliche Entwicklung, LEADER, Weiterbildung.

Das Land hat als Übergangsregion der Europäischen Union in den letzten Jahrzehnten eine gute wirtschaftliche Entwicklung vollzogen. Die europäischen Fonds für Mecklenburg-Vorpommern stellen die wichtigsten Finanzmittel innerhalb der Wirtschaftsförderung in MV dar. Ihre Verwendung in MV wird durch entsprechende regionalisierte Programme und Landes-Richtlinien geregelt.

Seit 1999 begleitet die VU aktiv und erfolgreich den Einsatz dieser europäischen Mittel im Land. Im Begleitausschuss (BGA) des Landes zur Durchführung der Programme des EFRE, des ESF+ und des GAP-SP nimmt die VU die Sprecherrolle der Wirtschaftsorganisationen wahr. Dazu zählen neben der VU die drei Industrie- und Handelskammern und die zwei Handwerkskammern. Der BGA setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung sowie der Wirtschafts-, Sozial-, Umweltverbände sowie mit Gleichstellungsfragen befasste und sonstigen Partner zusammen. Grundlage dafür ist eine entsprechende EU-Verordnung, die explizit die partnerschaftliche Mitwirkung der Wirtschafts- und Sozialpartner beim Einsatz der EU-Fördermittel festlegt.

Die VU bringt in diese Begleitung ihre wirtschafts- und sozialpolitische Rolle und anerkannte Expertise als Arbeitgeberdachverband, sowie die Erfahrungen und das Wissen ihrer Mitgliedsverbände aus deren unterschiedlichen Branchen und Wirtschaftsregionen ein und informiert und berät ihre Mitgliedsverbände und deren Unternehmen auch über eine Vielzahl landes- und bundesfinanzierter Fördermöglichkeiten.

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