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Ambulante Pflege: Tariflöhne nur zur Hälfte gesichert

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Verhandlungen mit den Krankenkassen über Refinanzierung für neue Gehaltstruktur drohen zu scheitern 

Die Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern weigern sich, die versprochenen Tariflöhne für die Mitarbeitenden in ambulanten Pflegediensten durch höhere Refinanzierungen zu ermöglichen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) befürchtet, dass die Verhandlungen mit den Krankenkassen deshalb kurzfristig scheitern. „Die Blockade der Krankenkassen ist unverständlich“, sagt der stellvertretende bpa-Landesvorsitzende Raik Radloff. „Bei identischer Argumentation haben zuvor die Pflegekassen der notwendigen Refinanzierung zugestimmt. Die Krankenkassen mauern hingegen und wollen offensichtlich nicht ermöglichen, dass den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Entlohnung für deren gute Leistung gezahlt werden kann. 

Es kann aber nicht an Sachargumenten liegen, denn mit den Pflegekassen erfolgte eine Einigung auf derselben Datenbasis. Pflegedienste erbringen Leistungen für pflegebedürftige und kranke Menschen mit dem gleichen qualifizierten Personal. Pflegekassen beziehungsweise die Krankenkassen tragen jeweils die Kosten, deshalb waren zur Sicherstellung der Tariflöhne Verhandlungen mit beiden Kostenträgern notwendig. Die Krankenkassen sperren sich nun gegen eine landesweite Anpassung der Refinanzierung. „Die von der Bundesregierung versprochene neue Gehaltsstruktur für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen ist damit kurz vor dem Start am 1. September 2022 nur zur Hälfte gesichert“, so Radloff. 

Die ambulanten Pflegedienste könnten schließlich nur die Löhne und Gehälter auszahlen, die von den Kostenträgern refinanziert werden. „Die Krankenkassen spielen auf Zeit und wollen ihre Sparpolitik durchzusetzen“, vermutet der stellvertretende bpa-Landesvorsitzende. Ohne eine Vereinbarung mit den Krankenkassen blieben die Dienste auf einem großen Teil der Lohnkosten sitzen. 

„Wenn nun die Tarifpflicht startet, muss es durch die Krankenkassen auch eine neue, angemessene Refinanzierung, vergleichbar mit der der Pflegekassen, geben. Das Spielen auf Zeit ist unerträglich und gefährdet Existenzen und damit auch die Sicherstellung der ambulanten Versorgung“, so Radloff. „Was Bundesregierung und Bundestag den Pflegekräften versprochen haben, wird in Mecklenburg-Vorpommern nicht vollständig umgesetzt. Politisch Verantwortliche müssen offensichtlich Krankenkassen an ihre Verpflichtung zur Refinanzierung des Mehrbedarfes für die veränderte Entlohnung der Pflegekräfte erinnern, damit sich Pflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern am 1. September auch tatsächlich über eine finanzielle Wertschätzung freuen können.“

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