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DEHOGA MV - Wohnraum ist zum Wohnen da - Zweckentfremdung durch Kurzzeitvermietung eindämmen

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In der kommenden Landtagssitzung soll ein Antrag auf Initiative der CDU-Fraktion zum Thema „Kurzzeitvermietung“ beraten werden. Gegenstand dieses Antrages ist die Prüfung von Möglichkeiten, den Kommunen Wege aufzuzeigen, rechtssicher der Zweckentfremdung von Wohnraum durch Kurzzeitvermietung entgegenzuwirken.

Dazu sagt Matthias Dettmann, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes / Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV):

„Die Digitalisierung ist unbestritten eine globale Revolution. Sie beschleunigt Prozesse, bringt neue technische Lösungen, vernetzt die Welt im wahrsten Sinne – und das an 365 Tagen rund um die Uhr, auch im Gastgewerbe. Egal, ob Buchungsplattform, Online-Lieferdienst oder Privatzimmervermittlung – fakt ist, dass es im Wettbewerb zwischen etablierter Wirtschaft und den Unternehmen der Digitalisierung nicht immer fair zugeht.

Viele Geschäftsmodelle dabei haben aber mit idealistischer ‚Sharing Economy‘ wenig gemein. Wer sich auf den ‚Sharing‘-Plattformen registriert, der will mit seinem Besitz oder seiner (Dienst-) Leistung Geld verdienen. Oder sogar mit dem Besitz anderer, denn sehr häufig werden Wohnungen untervermietet, die der sog. ‚Vermieter‘ selbst nur gemietet hat. Mit selbstlosem ‚Teilen‘ hat das jedenfalls wenig zu tun. Diese Wohnungen fehlen dem schon stark unter Druck stehenden Wohnungsmarkt insbesondere in urbanen Zentren und in touristischen Ballungsgebieten. Seit Jahren fordert daher der DEHOGA MV hier eine stärkere Kontrolle der Vermietung von Privatquartieren.

Um nicht falsch verstanden zu werden – Konkurrenz gehört zum Geschäft. Diesem Wettbewerb stellt sich die Branche gern, aber dann muss bitte auch Chancen- und Waffengleichheit hergestellt werden. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten – darum geht es im Kern. Es kann nicht angehen, dass Hotels mit immer kostenintensiveren Auflagen zu Brandschutz, Hygiene, Sicherheit und Barrierefreiheit überzogen werden und sich in deren Schatten ein davon fast völlig unbehelligter Markt der Privatvermietung zum Konkurrenten aufschwingt. Im Zusammenhang mit der ‚Sharing Economy‘ wird der Wettbewerb in etlichen Fällen nicht fair und auf gleicher Augenhöhe geführt, sondern auf Kosten der Verbraucher, Anwohner, Steuerzahler und in vielen konkreten Fällen auf Kosten von Hotellerie und Gastronomie verzerrt.

Von daher ist es aus Sicht des DEHOGA MV nur konsequent und richtig, wenn die Landespolitik Rahmenbedingungen setzt, die Kommunen in die Lage versetzt, dem Wildwuchs und der Zweckentfremdung von Wohnraum Grenzen zu setzen. Den diesbezüglichen Vorstoß der Landes-CDU begrüßt der DEHOGA MV ausdrücklich.“

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