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Förderung von Auslandsaufenthalten von Auszubildenden: Programm Ausbildung Weltweit

Am 17. Juli hat das BMBF die Förderbekanntmachung für das Pilotprojekt Ausbildung Welt-weit veröffentlicht.

Förderung von Auslandsaufenthalten von Auszubildenden: Programm Ausbildung Weltweit

Mit dem Pilotprojekt Ausbildung Weltweit haben Auszubildende die Chance, internationale Berufskompetenzen zu erwerben. Unternehmen in Deutschland werden darin unterstützt, ihre angehenden Fach- und Führungskräfte und das Bildungspersonal fit zu machen für den globalen Markt. Ausbildung Weltweit macht die duale Ausbildung attraktiver für alle. Das Pilotprojekt Ausbildung Weltweit ermöglicht Entsendungen weltweit. Ausgenommen sind lediglich die 33 europäischen Länder, die von Erasmus+ abgedeckt sind, sowie die Länder, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.

Ausbildung Weltweit fördert drei unterschiedliche Aktivitäten. Im Mittelpunkt stehen Auslandsaufenthalte von Auszubildenden. Der Auslandsaufenthalt ist Bestandteil ihrer dualen Ausbildung und vermittelt gezielt zusätzliches Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen. Sollte dies erforderlich sein, so ist eine Begleitung der Auszubildenden möglich.

Mit Auslandsaufenthalten von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die Berufsbildung in nichtschulischen Einrichtungen fördert Ausbildung Weltweit die Fortbildung des Bildungspersonals in Fragen der beruflichen Bildung. Die Auslandsaufenthalte können auch die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung unterstützen. Diese Aktivität umfasst Job Shadowings, Praktika oder eigene Ausbildungstätigkeit.

Vorbereitende Besuche zu bereits identifizierten Partnereinrichtungen können finanziert werden, wenn dies zur Vorbereitung und Qualitätssicherung der Auslandsaufenthalte von Auszubildenden notwendig ist.

Die Förderdauer für Auszubildende beträgt zwischen drei Wochen und drei Monaten, für Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern zwei Tage bis zwei Wochen und für Vorbereitende Besuche zwei Tage bis eine Woche.

Anträge können von Ausbildungsunternehmen, Kammern und anderen nichtschulischen Einrichtungen der Berufsbildung gestellt werden. Schulen sind im Pilotprojekt Ausbildung Weltweit nicht antragsberechtigt. Im Jahr 2017 ist die Antragsfrist der 1. September, die Ausreisen können ab dem 1. November beginnen. Im Jahr 2018 wird es zwei Antragsfristen geben, eine davon in der ersten Jahreshälfte.

Weitere Informationen sind zu finden unter www.ausbildung-weltweit.de.

Bei Fragen zu Ausbildung Weltweit können Sie sich gerne an die Nationale Agentur beim BIBB wenden: E-Mail: ausbildung-weltweit@bibb.de, Telefon: 0228-107-1555.

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