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Gemeinsame Erklärung des Sozialministeriums und der Sozialpartner Deutscher Gewerkschaftsbund Nord und der Vereinigung der Unternehmensverbände für MV

Gemeinsame Erklärung des Sozialministeriums und der Sozialpartner Deutscher Gewerkschaftsbund Nord und der Vereinigung der Unternehmensverbände für MV

Gemeinsame Erklärung des Sozialministeriums und der Sozialpartner Deutscher Gewerkschaftsbund Nord und der Vereinigung der Unternehmensverbände für MV 

Sozialministerin Stefanie Drese, der stellvertretende DGB Nord-Vorsitzende Ingo Schlüter und der Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände Sven Müller weisen in einer gemeinsamen Erklärung auf die seit dem 30. März 2020 bestehende Eltern-Entschädigung in der Corona-Krise hin. Sie werben bei Eltern und Arbeitgebern ausdrücklich dafür, bei Erfüllung der Voraussetzungen diese Möglichkeit der Lohnfortzahlung zu nutzen. Gemeinsames Ziel ist es, besondere Härten abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern. 

Hilfen für berufstätige Eltern 

Stefanie Drese, Ingo Schlüter und Sven Müller erklären: 

„Die Sozialpartnerschaft ist einer der Eckpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Landesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in Krisenzeiten stets gemeinsam und verantwortungsvoll für das Gemeinwohl eingesetzt. Das gilt selbstverständlich auch für berufstätige Eltern, die aufgrund von Schul- und Kitaschließungen vor besondere Herausforderungen gestellt sind. Oft sind alle Bemühungen eine andere Betreuung zu finden erfolglos und ein Elternteil kann nicht zur Arbeit. Erwerbstätigen Sorgeberechtigten, die ihre Kinder deshalb jetzt selbst betreuen müssen, droht dann ein Verdienstausfall. 

Durch das Infektionsschutzgesetz wurde mit §56 Abs. 1 a bei behördlich angeordneter Schließung von Kitas und Schulen eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, die sogenannte "Eltern-Entschädigung". Dieses Instrument hilft Eltern und Unternehmen flexibel dabei, besondere Härten abzufedern.“ 

Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom jeweiligen Arbeitgeber gestellt werden. Antragsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS). Die Arbeitgeber zahlen für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen den Lohn in Höhe von 67 Prozent fort. Der Höchstbetrag für einen vollen Monat beträgt 2.016 Euro. Den Arbeitgebern werden die ausgezahlten Beträge durch die Neuregelung im Infektionsschutzgesetz auf Antrag erstattet. 

Die Eltern-Entschädigung erhalten erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Auch Pflegeeltern und Selbstständige haben einen Anspruch. 

Das Bundesurlaubsgesetz und entsprechende tarifliche Regelungen gelten weiterhin. 

Alle Informationen zur Eltern-Entschädigung inklusive Merkblatt und Antragsformulare sind unter
www.lagus.mv-regierung.de/Services/Blickpunkte/coronavirus-entschaedigung abrufbar. 

Für Fragen zur Eltern-Entschädigung ist werktäglich von 08:00 bis 16:00 Uhr ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 0385/ 399-1111 geschaltet. 

Auch per Mail ist eine Kontaktaufnahme möglich: eltern.entschaedigung@lagus.mv-regierung.de

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