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Gesetz für die private Sicherheit – BDSW setzt sich weiter für zügige Umsetzung ein

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Der BDSW begrüßte im vergangenen Herbst die politische Festlegung der Koalitionspartner, im Koalitionsvertrag verbindliche Standards für private Sicherheitsdienste in einem eigenen Gesetz zu regulieren, und setzt sich weiterhin für eine zügige Umsetzung dieses Vorhabens ein. „Die nun konkreter werdenden Arbeiten an einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums unterstützen wir ausdrücklich und hoffen, dass dieser Entwurf zeitnah vorgelegt werden kann“, so BDSW Hauptgeschäftsführer Florian Graf anlässlich der aktuellen Berichte zum Sicherheitsgewerbegesetz. Ein solches, eigenständiges Gesetz für die Sicherheitsbranche sei, laut Graf, dringend erforderlich, um der Weiterentwicklung einer zukunftsweisenden Sicherheitsarchitektur gerecht zu werden.

Mittlerweile beschäftigen die privaten Sicherheitsdienste bundesweit rund 260.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insbesondere der Verlauf der Corona-Pandemie hat in den letzten Jahren noch einmal verdeutlicht, welche Bedeutung die Branche für die öffentliche Sicherheit und den Bevölkerungsschutz in Deutschland hat. Dabei hat sich nicht zuletzt das Tätigkeitsfeld der Branche stark verändert. „Im Gegensatz zu den Veränderungen, die die Sicherheitsbranche vollzogen hat, arbeiten Beschäftigte und Unternehmen aber leider weiterhin auf der Basis unzureichender, veralteter rechtlicher Grundlagen. Dies wird den Tätigkeiten in keiner Weise gerecht.“, so Graf.

Der Verband setzt sich dafür ein, dass der avisierte Referentenentwurf wichtige Themenfelder, wie die Neuregelung des Vergaberechts – weg vom Billigvergabeprinzip, hin zu einem qualitätsorientierten Prozess -, verbindliche Anforderungen an Qualifikation, Schulung und Weiterbildung aller Sicherheitsmitarbeiter und Führungskräfte für besondere Einsatzbereiche, insbesondere zum Schutz kritischer Infrastrukturen, beinhaltet.

 „Wichtig ist uns zudem, dass eine Basis-Schulung für alle neu in die Branche eintretenden Beschäftigten auch durch zertifizierte Sicherheitsfachschulen eingeführt wird“, so Graf. Dies und die zeitnahe volle Funktionsfähigkeit des Bewacherregisters sind erforderlich, um den Bedarf an Sicherheitskräften entsprechend der Nachfrage zügig und zuverlässig zu decken.

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