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Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: Die Probleme nur verschoben

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bpa fordert Bundestagsabgeordnete in Mecklenburg-Vorpommern auf, sich für die allgemeine Impfpflicht einzusetzen

Auch mit den inzwischen vorgestellten Umsetzungsplänen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht die Versorgung von Pflegebedürftigen gefährden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.(bpa) sieht einen Schutz der vulnerablen Menschen in Pflegeeinrichtungen nur mit einer allgemeinen Impfpflicht gewährleistet und fordert die Bundestagsabgeordneten aus Mecklenburg-Vorpommern auf, sich für eine allgemeine Impfpflicht einzusetzen.

„Die Menschen in den Pflegeeinrichtungen zu schützen, war das erklärte Ziel der Bundesregierung. Wenn Pflegekräfte geimpft sind, Besucher und Angehörige aber nicht, wird dieses Ziel verfehlt“, sagt der bpa-Landesvorsitzende Michael Beermann. „Gleichzeitig verschärft die einrichtungsbezogene Impfpflicht in absehbarer Zeit den Personalmangel in der Pflege.“

Dass die Landesregierung ungeimpfte Pflegekräfte zuerst anhören und eventuell mit einem Bußgeld belegen will, sei ein kluges abgestuftes Verfahren. „Es verschiebt die Sanktionen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und damit das Ausscheidender Pflegekräfte aus dem Beruf einige Wochen nach hinten“, so Beermann. „Wenn es in letzter Konsequenz zu Betretungsverboten kommt, werden einige Pflegeeinrichtungen ihre Dienstpläne nicht mehr abdecken können und der Schutz der Pflegebedürftigen ist trotzdem nicht erfüllt, solange die Besucher ungeimpft bleiben.“

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfehle so ihren Zweck und komme zur Unzeit. Erst vor wenigen Tagen hatte die Barmer Ersatzkasse in einer aktuellen Studie für Mecklenburg-Vorpommern einen noch deutlich höheren Personalmangel in der Pflege nachgewiesen als bisher befürchtet. „Mehr als 6.000 Pflegekräfte fehlen im Land. Jedes einzelne Betretungsverbot setzt die Pflegeeinrichtungen zusätzlich unter Druck“, so Beermann. Er fordert die Landesregierung auf, dem Schutz und der Versorgung von Pflegebedürftigen die nötige Priorität einzuräumen.

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