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VNW-Direktor Andreas Breitner zur Entwicklung der Grundsteuer: "Das Land sollte dafür sorgen, dass die Kommunen ausreichend finanziert werden."

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Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern habe in den vergangenen Monaten an der Grundsteuerschraube gedreht, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Wie eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young ergab, erhöhten allein im vergangenen Jahr drei von zehn Gemeinden im Land den Hebesatz im Schnitt um 9,7 Punkte. Das war Platz zwei im Vergleich der Bundesländer nach dem Saarland, wo gut die Hälfte der Kommunen erhöhte. Zudem müssen die Einwohner von Mecklenburg-Vorpommern mit einer durchschnittlichen Pro-Kopf-Belastung von 111 Euro mehr bezahlen als in Thüringen (109 Euro), Sachsen-Anhalt (107 Euro) und Brandenburg (106 Euro). Die Einnahmen aus der Grundsteuer dienen den Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur im Ort, wie Straßen und Schulen. Die Steuer ist von Haus- und Grundstückseigentümern zu entrichten, wird jedoch im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

„Nun hat es die Schweriner Landesregierung schwarz auf weiß: bei der Grundsteuer werden die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns immer stärker zur Kasse gebeten. Das steht im Widerspruch zu den öffentlichen Klagen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die Wohnkosten seien vor allem für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen zu hoch. Dabei liegt die Lösung auf der Hand: Das Land sollte dafür sorgen, dass die Kommunen ausreichend finanziert werden. Dann müssten sie in ihrer finanziellen Not nicht immer weiter an der Steuerschraube drehen..

Dabei ist unstrittig, dass die Kommunen wie bisher jährlich rund 200 Millionen Euro an Einnahmen aus der Grundsteuer benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Da es aber in Mecklenburg-Vorpommern große Unterschiede zwischen Stadt und Land und zwischen wirtschaftlich prosperierenden und wirtschaftlich schwachen Regionen gibt, sollte die Landesregierung sich im Rahmen der Grundsteuerreform für Öffnungsklauseln bei der Erhebung der Grundsteuer einsetzen. Dadurch könnten die regionalen Besonderheiten besser als bisher berücksichtigt und gleichwertigere Lebensverhältnisse angestrebt werden.

Die Kommunen wiederum müssen sich fragen lassen, ob das Drehen an der Steuerschraube, das zwar kurzfristig Probleme löst, langfristig nicht kontraproduktiv ist. Mancherorts führt die Möglichkeit der Steuererhöhung per Hebesatzanhebung sicher dazu, die eigenen Anstrengungen zur Haushaltssanierung zu vernachlässigen.

Eines jedenfalls geht nicht: auf der einen Seite steigende Wohnkosten beklagen und auf der anderen Seite die Hebesätze für die Grundsteuer erhöhen und damit selbst zu einem Kostentreiber werden.“

Der VNW vertritt in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg insgesamt 359 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 732.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 5,74 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

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